Publikumsfonds
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Publikumsfonds[1] sind Investmentfonds, die grundsätzlich jedem Anleger offenstehen.
Im deutschen Investmentrecht ist der Publikumsfonds der Standardfall. Der Spezialfonds[2] definiert das Gegenteil bzw. die Ausnahme und darf von natürlichen Personen nicht erworben werden.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Spezialfonds
- Offener Investmentfonds
- Geschlossener Fonds
- Alternative Investments
- Alternativer Investmentfonds
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH: Publikumsfonds – Börsenlexikon der FAZ - FAZ.NET. Abgerufen am 13. März 2017.
- ↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH: Spezialfonds – Börsenlexikon der FAZ - FAZ.NET. Abgerufen am 13. März 2017.