Quinquennat
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Als Quinquennat (von lateinisch quinque = „fünf“ und annus = „Jahr“) bezeichnet man in unterschiedlichen Zusammenhängen einen Zeitraum von fünf Jahren, zum Beispiel:
- die fünfjährige Amtszeit des französischen Präsidenten. Im Jahre 2000 wurde die Amtszeit durch eine Verfassungsänderung auf Grundlage einer Volksabstimmung von sieben Jahren auf fünf Jahre verkürzt.[1]
- im Deutschen Kaiserreich einen Kompromiss bei der parlamentarischen Bewilligung des Militäretats, die seit 1890 alle fünf Jahre gegeben werden musste (vgl. zum Hintergrund Septennat (Deutsches Kaiserreich)).[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Vgl. etwa: Le quinquennat présidentiel. www.vie-publique.fr, 29. November 2022, abgerufen am 1. Juli 2023. Sein zweites Quinquennat: Die Wiederwahl von Emmanuel Macron. www.france-blog.info, 24. April 2022, abgerufen am 1. Juli 2023. Auch Chirac kann sich plötzlich für das Quinquennat erwärmen. www.welt.de, 30. Mai 2000, abgerufen am 1. Juli 2023. Christian Autexier mit Kerstin Glaab, Einführung in das französische Verfassungsrecht Centre Juridique Franco-Allemand, Saarbrücken 1998, S. 32.
- ↑ Ältere Literatur dazu: Christian Meurer, Die Haager Friedenskonferenz, J. Schweitzer Verlag 1907, S. 597 und S. 628–629; Conrad Bornhak, Deutsche Geschichte unter Kaiser Wilhelm II., A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung, Leipzig 1921, S. 103 und S. 129; Otto Groth und H.G. Bayer, Politisch-wirtschaftliches Konversations-Lexikon Levy & Müller, Stuttgart 1911, S. 419; Paul Laband, Handbuch der Politik, Dritter Band / II. Teil, W. Rothschild, Berlin 1914, S. 288