Rüstungsrat der Bundeswehr
Der Rüstungsrat war ein hohes ministerielles Gremium bei der Bundeswehr. Unter dem Vorsitz des Generalinspekteurs der Bundeswehr wurden in ihm die bereichsübergreifenden Aktivitäten zur Sicherstellung der materiellen Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr koordiniert.[1] Neben dem Militärischen Führungsrat und dem Einsatzrat war er einer von drei Gremien, auf die sich der Generalinspekteur der Bundeswehr zur Erfüllung seiner Aufgaben gestützt hat[2], wobei er die Verantwortung für die Entscheidungen trug.
Der Rüstungsrat wurde 2005 im Rahmen der Transformation der Bundeswehr vom damaligen Verteidigungsminister Peter Struck durch den Berliner Erlass geschaffen.[3] Mit Wirkung vom 1. April 2012 wurde der Rüstungsrat durch den Dresdner Erlass des Verteidigungsministers Thomas de Maizière aufgehoben.[4]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Ralf Bonk: Der Führungsstab der Streitkräfte. BMVg.de, 21. Februar 2011, abgerufen am 3. Juli 2011.
- ↑ Weißbuch 2006. (pdf-Datei) zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr. BMVg, Oktober 2006, S. 113, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 4. März 2016; abgerufen am 3. Juli 2011 (165 Seiten, 5,9 MB). Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Peter Struck: Weisung zum Berliner Erlass. (pdf-Datei) Bundesministerium der Verteidigung, 21. Mai 2005, abgerufen am 3. Juli 2011 (2 Seiten, 129 KB).
- ↑ Der Dresdner Erlass. In: www.bmvg.de. 21. März 2012, abgerufen am 20. April 2013.