Nogaiski rajon (Dagestan)

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Rajon
Nogaiski rajon
Ногайский район
Wappen
Wappen
Wappen
Föderationskreis Nordkaukasus
Republik Dagestan
Verwaltungszentrum Terekli-Mekteb
(Dorf)
Fläche 8.871,13 km²
Bevölkerung 22.539 Einwohner
(Stand: 2010)Vorlage:Infobox Rajon in Russland/Wartung/Daten
Bevölkerungsdichte 2,5 Einwohner/km²
Stadtgemeinden 0
Städte / SsT 0 / 0
Landgemeinden / Dörfer 10 / ?
Oberhaupt des Rajons Kasmagomed Seinadinowitsch Janbulatow
Zeitzone UTC+3
Kfz-Kennzeichen 05
OKATO 82 240
OKTMO 82 640
Geographische Lage des Verwaltungszentrums
Koordinaten 44° 10′ N, 45° 52′ OKoordinaten: 44° 10′ N, 45° 52′ O
Terekli-Mekteb (Republik Dagestan)
Terekli-Mekteb (Republik Dagestan)
Terekli-Mekteb
Nogaiski rajon: Lage in Dagestan
Lage innerhalb Russlands
Lage innerhalb Russlands
Republik Dagestan innerhalb Russlands

Der Nogaiski rajon (russisch Ногайский район) befindet sich im äußersten Nordwesten der russischen Teilrepublik Dagestan.

Der Rajon grenzt im Norden an die Republik Kalmückien, im Westen an die Region Stawropol, im Süden an Tschetschenien und im Osten an den Tarumowski rajon der Republik Dagestan. Vom Territorium des Nogaiski rajon wird die Stadt Juschno-Suchokumsk umschlossen, die jedoch einen separaten Stadtkreis bildet und nicht zum Rajon gehört. Die Fläche des Rajons beträgt etwa 9000 Quadratkilometer.

Die Hauptbevölkerung des Nogaiski rajon stellen die Nogaier, ein Turkvolk, nach dem der Rajon auch benannt wurde. Sie sind hauptsächlich sunnitische Muslime. Es gibt eine starke Minderheit von Darginern, ebenfalls ein autochthones Volk der Republik Dagestan. Ferner leben wenige Tschetschenen, Russen, Kumyken, Awaren, Laken, Lesgier und Aserbaidschaner im Rajon. Mit einer Bevölkerungsdichte von 2,5 Einwohnern/km² ist der Nogaiski rajon der mit Abstand am dünnsten besiedelte Distrikt Dagestans.

Administrative Gliederung

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Zum Nogaiski rajon gehören 10 Landgemeinden (сельское поселение, selskoje posselenije). Sofern zu einer Gemeinde mehrere Orte gehören, wird sie in Dagestan Selsowet (селсовет, Dorfsowjet) genannt (der Gemeindesitz ist in diesen Fällen in Klammern vermerkt):[1]

  1. Gesetz der Republik Dagestan vom 13. Januar 2005, Nr. 6 „Zu Status und Grenzen der Gemeinden der Republik Dagestan“