Ratsstuhl
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Ratsstuhl steht in der Rechtsgeschichte allgemein für den Sitz für Ratsmitglieder, im Einzelnen
- den Amtsraum, übertragen die (Berechtigung zur) Ratsmitgliedschaft und Ratstätigkeit:
- die Institution eines Rats, die Ratsversammlung, die Gerichtsstätte
- den für Ratsherren vorgesehenen Kirchenstuhl