Rechnungshof (Südkorea)

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Korea Sud
감사원
Board of Audit and Inspection

— BAI —
Stellung der Behörde Unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle
Bestehen 20. März 1963
Hauptsitz Jongno-gu, Seoul
Koordinaten 37° 35′ 13″ N, 126° 59′ 5,9″ OKoordinaten: 37° 35′ 13″ N, 126° 59′ 5,9″ O
Behördenleitung Choe Jae-hyeong (Präsident), Wang Jung-Hong (Generalsekretär)
Mitarbeiter 1080 (Stand: 1. Januar 2018)[1]
Website www.bai.go.kr
Koreanische Schreibweise
Koreanisches Alphabet: 감사원
Hanja: 监查院
Revidierte Romanisierung: -
McCune-Reischauer: -

Der Rechnungshof (koreanisch: 감사원; englisch Board of Audit and Inspection, kurz BAI) wurde aufgrund von Artikel 97 der Verfassung errichtet[2] und bildet das oberste Organ der staatlichen Finanzkontrolle Südkoreas. Obwohl der Rechnungshof unter der direkten Zuständigkeit des Präsidenten Südkoreas steht, soll er unabhängig agieren. Seit dem 2. Januar 2018 ist der ehemalige Richter Choe Jae-hyeong Präsident des Rechnungshofes.

Der Rechnungshof geht auf zwei Behörden zurück, die bereits kurz nach der Gründung Südkoreas errichtet wurden. Am 4. September 1948 wurde durch den Präsidenten Rhee Syng-man auf Grundlage der Verfassung von 1948 das Board of Audit (심계원) als oberste Rechnungsprüfungsanstalt gegründet, welches die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Zentralregierung, der örtlichen Regierungsstellen und der von der Regierung eingesetzten Organisationen auf Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen sollte. Die bereits am 28. August 1948 auf Grundlage des Government Organization Act (정부조직법) gegründete Commission of Inspection (감찰위원회) überwachte und kontrollierte die Aufgaben der Mitarbeiter der zentralen und lokalen Regierungen sowie der staatlichen Organisationen. Beide Behörden bestanden bis zum 19. März 1963.[3]

Die rechtliche Grundlage der Gründung des Rechnungshofes wurde mit dem Verfassungsreferendum vom 17. Dezember 1962 während der Militärregierung von Park Chung-hee geschaffen. Am 20. März 1963 wurde der Rechnungshof unter der Zuständigkeit des obersten Rates für den nationalen Wiederaufbau gegründet. Der erste Präsident der Behörde war Lee Won-yeop. Am 17. Dezember 1963 trat das Rechnungshofgesetz (englisch: Board of Audit and Inspection Act; koreanisch: 감사원법) in Kraft, welches die Aufgaben des Rechnungshofes, die Qualifikationen seiner Mitglieder und den Umfang der Dienststellen und Beamten regelt. Die letzte Novellierung des Gesetzes erfolgte am 4. August 2015.[4]

Im Juni 1965 trat der Rechnungshof der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) bei und ist seit August 1979 Mitglied deren regionaler Arbeitsgruppe, der Asiatischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörde (ASOSAI).[5]

Der Prüfungsausschuss (englisch: Council of Commissioners, koreanisch: 감사위원회의) des Rechnungshofes besteht inklusive des Präsidenten des Rechnungshofes aus sieben Mitgliedern. Während die Verfassung (Artikel 98) eine Mitgliederzahl von mindestens fünf und maximal elf, inklusive des Präsidenten des Rechnungshofes, vorsieht, wurde mit der Novellierung des Rechnungshofgesetzes vom 5. Januar 1995 (Artikel 3) die Mitgliederzahl auf genau sieben festgelegt.

Ein Mitglied des Prüfungsausschusses wird vom Präsidenten des Rechnungshofes nominiert und vom Präsidenten Südkoreas ernannt (Artikel 5). Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt vier Jahre und erlischt automatisch mit dem Erreichen von 65 Jahren (Artikel 6). Eine zweite Amtszeit von vier Jahren ist nach der Verfassung (Artikel 98) zulässig. Als Voraussetzung zur Ernennung als Mitglied muss eine von folgenden Bedingungen erfüllt sein: der Kandidat muss für mindestens acht Jahre im höheren Staatsdienst tätig gewesen sein, zehn oder mehr Jahre als Richter, Staatsanwalt, Militärrichter oder Staatsanwalt gearbeitet haben, mindestens acht Jahre als Professor (mindestens Associate Professor) an einer Hochschule tätig gewesen sein oder 20 oder mehr Jahre bei einem börsennotierten Unternehmen gearbeitet haben, wobei in diese Zeit mindestens fünf Jahre als Vorstand fallen müssen (Artikel 7). Ein Mitglied darf während seiner Amtszeit weder Mitglied der Nationalversammlung sein, ein Beamter einer Verwaltungsbehörde sein, ein Unternehmen betreiben oder Mitglied einer Organisation sein, die ihm eine Remuneration bezahlt (Artikel 9). Auch eine Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder sonstige politische Aktivitäten sind während der Amtszeit verboten (Artikel 10).

Der Präsident des Rechnungshofes (englisch: Chairman; koreanisch: 원장) wird vom Präsidenten Südkoreas mit der Zustimmung der Nationalversammlung ernannt (Artikel 4). Seine Amtszeit beträgt vier Jahre und kann um eine zweite verlängert werden (Verfassung, Artikel 98). Die Amtszeit erlischt automatisch mit 70 Jahren (Artikel 6). Sollte der Präsident des Rechnungshofes seine Aufgaben nicht wahrnehmen können, so übernimmt das Mitglied des Prüfungsausschusses mit der längsten Amtszeit kommissarisch dessen Aufgaben. Sollten zwei oder mehr Mitglieder die gleiche Zeit im Amt sein, so übernimmt der Älteste von ihnen die Aufgaben (Artikel 4).

Der Rechnungshof wird administrativ vom Generalsekretär geleitet. Ihm unterstehen zur Zeit vier Stellvertreter, die die verschiedenen Gruppen, Büros und Dienststellen innerhalb des Rechnungshofes koordinieren.

Die Verfassung Südkoreas legt fest, dass der Rechnungshof für die Rechnungsprüfung der Anstalten des öffentlichen Rechts zuständig ist. Die genauen Aufgaben des Rechnungshofes wurden durch das Rechnungshofgesetz spezifiziert.

Der Rechnungshof überprüft die Buchführung des Staates und ob die zur Verfügung stehenden Ressourcen mit Bedacht ausgegeben wurden. Dazu muss der Minister für Strategie und Finanzen am Ende des Jahres seine Buchführung an den Rechnungshof übergeben. Nachdem der Rechnungshof die Buchführung überprüft hat, präsentiert der Minister für Strategie und Finanzen den Bericht des Rechnungshofes am 31. Mai des folgenden Jahres der Nationalversammlung. Sollte während der Prüfung des Rechnungshofes vorsätzliche Misswirtschaft oder ein schwerwiegender Buchführungsfehler vorliegen, so muss die verantwortliche Person die notwendigen Entschädigungen für die Berichtigung vornehmen. Der Rechnungshof kann in einem solchen Fall auch ein Disziplinarverfahren einleiten.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle Präsidenten des Rechnungshofes seit dessen Gründung am 20. März 1963. Nicht verzeichnet sind die kommissarischen Leiter der Behörde sowie die Präsidenten der Vorgängerbehörden.[6]

Nr. Name Amtszeit Regierung
Anfang Ende
1 Lee Won-yeop 20. März 1963 11. Juli 1963 Militärregierung
2 Han Shin 12. Juli 1963 15. Dezember 1963
3 Lee Zoo-il 19. Februar 1964 18. Februar 1968 Dritte Republik
4 19. Februar 1964 3. Juni 1971
5 Lee Suck-jae 31. Juli 1971 26. Februar 1972
6 1. August 1972 31. Juli 1976 Vierte Republik
7 Shin Doo-young 22. September 1976 1. September 1980
8 Lee Han-kee 22. September 1980 15. April 1981
9 16. April 1981 4. September 1982 Fünfte Republik
10 Jung Hea-taek 21. September 1982 7. April 1984
11 Hwang Young-shi 28. Juni 1984 15. April 1985
12 16. Mai 1985 3. Juli 1988
Kabinett Roh Tae-woo
13 Kim Young-jun 4. Juli 1988 3. Juli 1992
14 4. Juli 1992 24. Februar 1993
15 Lee Hea-chang 25. Februar 1993 16. Dezember 1993 Kabinett Kim Young-sam
16 Lee Shi-yoon 17. Dezember 1993 16. Dezember 1997
17 Han Seang-hun 18. August 1998 28. September 1999 Kabinett Kim Dae-jung
18 Lee Jong-nam 29. September 1999 28. September 2003
Kabinett Roh Moo-hyun
19 Jeon Yoon-chul 11. November 2003 10. November 2007
20 11. November 2007 18. Mai 2008
Kabinett Lee Myung-bak
21 Kim Hwang-sik 8. September 2008 30. September 2010
22 Yang Kun 3. März 2011 26. August 2013
Kabinett Park Geun-hye
23 Hwang Chan-hyun 2. Dezember 2013 1. Dezember 2017
24 Choe Jae-hyeong 2. Januar 2018 im Amt
Kabinett Moon Jae-in
  • Ministerium für Regierungsgesetzgebung (Hrsg.): Board of Audit and Inspection Act. 2009 (englisch, moleg.go.kr [PDF; 992 kB; abgerufen am 19. Februar 2017]).
  • Fair Audit, Fair Society – BAI. BAI, Seoul 2014 (englisch, bai.go.kr [PDF; 10,2 MB; abgerufen am 19. Februar 2017] Broschüre).

Einzelnachweise

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  1. Organization Chart. In: BAI. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. Mai 2018; abgerufen am 1. Mai 2018 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/english.bai.go.kr
  2. Constitution of the Republic of Korea. (PDF) In: The National Assembly of the Republic of Korea. Abgerufen am 19. Februar 2017 (englisch).
  3. History of the Audit And Inspection System of Korea. In: BAI. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Februar 2017; abgerufen am 19. Februar 2017 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/english.bai.go.kr
  4. 감사원법. [시행 2015.8.4.] [법률 제13204호, 2015.2.3., 일부개정]. In: 국가법령정보센터. Abgerufen am 19. Februar 2017 (koreanisch).
  5. Brief History. In: BAI. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Februar 2017; abgerufen am 19. Februar 2017 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/english.bai.go.kr
  6. Chairman in History. In: BAI. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Februar 2017; abgerufen am 19. Februar 2017 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/english.bai.go.kr