Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr (VuB) sind zusammengefasste Regeln im In- und Export, für dessen Durchsetzung die Zollbehörden zuständig sind.
Die Ein-, Aus- oder Durchfuhr zahlreicher Waren in den deutschen bzw. EU-Binnenmarkt ist durch eine Vielzahl von Gesetzen reglementiert bzw. verboten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bestimmungen aus dem Abfall-, Artenschutz-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Gentechnik-, Marken-, Tierseuchen- oder Waffenrecht.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Zoll.de - Verbote und Beschränkungen – von Steuern und Zöllen unabhängige Verbote und Beschränkungen bei Einfuhr in die und Ausfuhr aus der EU