Recht der Zahlungsdienste
Recht der Zahlungsdienste (RdZ) ist eine juristische Fachzeitschrift.
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Recht der Zahlungsdienste
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Beschreibung | Juristische Fachzeitschrift mit Fokus Zahlungsdienste, Betriebs-Berater Geldverkehr |
Fachgebiet | Aufsichtsrecht, Zivilrecht, Steuerrecht, Technik |
Verlag | dfv Mediengruppe |
Erstausgabe | 2020 |
Erscheinungsweise | 3 × jährlich |
Herausgeber | Mathias Hanten ist Partner im Frankfurter Büro von Deloitte Legal. Sebastian Omlor ist Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung (Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht sowie Rechtsvergleichung) an der Philipps-Universität Marburg. |
ISSN (Print) | 2699-1969 |
Recht der Zahlungsdienste (RdZ) betrachtet als juristische Spezialzeitschrift Zahlungsdienste vor allem aus aufsichts- und zivilrechtlicher, aber auch aus steuerrechtlicher sowie technischer Perspektive. Ziele sind Begleitung von Entwicklungen im Bereich Zahlungsdienste, Bewertung von Einsatzmöglichkeiten für die Praxis, Austausch von Wissenschaft und Praxis sowie Dialog zwischen Recht und Technik.[1]
Zielgruppe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zielgruppen sind Syndici bei Zahlungsdiensten, Personen, die Zahlungsdienste konzipieren, Berater im Bereich Zahlungsdienste (RA, StB, WP und Unternehmensberater) sowie Personen in Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden, die mit Zahlungsdiensten befasst sind.
Beirat
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine Liste der RdZ-Beiratsmitglieder ist auf der Homepage der Zeitschrift abrufbar.[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- https://zahlungsdienste.ruw.de/rdz-ueberuns/. Abgerufen am 8. Juni 2022.
- DNB 1201093945 – Katalogeintrag der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ RdZ bei Deutscher Fachverlag GmbH. Abgerufen am 8. Juni 2022.
- ↑ RdZ: Über uns. Abgerufen am 8. Juni 2022.