Rechtsfachwirt
Rechtsfachwirt ist eine Berufsbezeichnung für besonders qualifizierte Mitarbeiter in Rechts- und Patentanwaltsbüros. Als staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildung ist die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt eine der Meisterprüfung gleichwertige Fortbildung. Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin vom 23. August 2001 (BGBl. I S. 2250) schuf erstmals die gesetzliche Grundlage für eine weitergehende Qualifizierung in Rechtsanwaltsbüros. Diese Berufsbezeichnung wird auf Dauer die Berufsbezeichnung des Bürovorstehers bzw. Büroleiters in Anwaltsbüros ablösen.
Zugangsvoraussetzungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung zum Rechtsfachwirt sind:
- bestandene Prüfung als Rechtsanwaltsfachangestellter (auch Notar- und Patentanwaltsfachangestellter) mit zweijähriger Berufspraxis oder
- mindestens sechsjährige Berufspraxis, wobei diese Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in einem Rechtsanwaltsbüro haben muss.
Maßgeblich für die notwendige Dauer der Berufspraxis ist der Zeitpunkt der Abschlussprüfung.
Gebiete
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Besondere Kenntnisse sind auf folgenden Gebieten nachzuweisen:
- Organisation des Büroablaufs und Überwachung der Kommunikationssysteme,
- betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens,
- eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten,
- Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen,
- eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Zwangsvollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts.
Von privaten Anbietern werden auch Studiengänge angeboten, die mit einem „Diplom“ abschließen („Dipl.-Rechtsfachwirt“ oder „Dipl.-Notarfachwirt“). Diese Bezeichnungen sind jedoch kein akademischer Grad.