Refaktie
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Refaktie (niederländisch; französisch réfaction, englisch abatement, lateinisch refectio; „Wiederherstellung“) ist ein Ausdruck aus der Kaufmannssprache für:
- einen Abzug vom Nettogewicht und vom Kaufpreis. Der Abzug erfolgt für schadhafte oder unbrauchbare Teile der Ware, etwa bei Kaffee, Tee oder Gewürznelken, auch Fusti (italienisch Fusto = Stängel, Stiele, Pl.Fusti genannt[1]), aufgrund Vertrages oder Handelsbrauchs § 380 Abs. 2 HGB,
- die ursprüngliche Bezeichnung der im Eisenbahnfrachtwesen an einen einzelnen Befrachter am Schlusse des Jahres gestellte Vergütung für starke Benutzung einer Bahn.[2]
- eine freiwillig oder unter besonderen Bedingungen vertraglich vereinbarte Rückvergütung (Bonifikation) bei der Frachtberechnung.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Refaktie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Caryophyllus aromaticus. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 3: Bismarck-Archipel–Chemnitz. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1905, S. 786–787 (Digitalisat. zeno.org).
- ↑ Refaktie. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 2. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 502 (Digitalisat. zeno.org).