Regulierte Selbstregulierung

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Regulierte Selbstregulierung bezeichnet eine Verwaltungspraxis eines Staates, der das verfassungsgemäß Gebotene durch das Engagement Dritter, Privater verwirklicht zu sehen hofft.

Verwandt ist das Konzept der Ko-Regulierung (engl. Co-Regulation), das ein Kooperationsverhältnis zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren wie zum Beispiel Einrichtungen freiwilliger Selbstkontrolle bezeichnet; dabei besteht keine Einigkeit über die Definition des Begriffs.[1] In der Europäischen Union wird die Ko-Regulierung zunehmend als eine dritte Regelungsform neben Gesetzgebung und reinen Selbstkontrollmaßnahmen der Wirtschaft betrachtet.[2][3][4] So enthält die novellierte EU-Fernsehrichtlinie 2007/65/EG die Bestimmung, dass die Mitgliedstaaten Regelungen zur Selbst- und/oder Ko-Regulierung auf nationaler Ebene in den von der Richtlinie koordinierten Bereichen fördern sollen.[2]

Kritiker der Praxis regulierter Selbstregulierung wenden ein, dass sich dieses Engagement einer naturrechtlichen Qualität anheischig macht. In Deutschland wird durch regulierte Selbstregulierung der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem Grundrechtsträger.

In den Fachkreisen des öffentlichen Rechts ist der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht und Hochschullehrer Wolfgang Hoffmann-Riem ein Verfechter der regulierten Selbstregulierung.

Einzelnachweise

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  1. Koregulierung und Demokratieprinzip (Memento des Originals vom 13. November 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hans-bredow-institut.de (Hans-Bredow-Institut)
  2. a b EU-Werbepolitik - Ko-Regulierung, Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V.
  3. EESC report on European Self- and Co-Regulation (EESC, in englischer Sprache)
  4. Self- and Co-Regulation (Memento des Originals vom 13. November 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eesc.europa.eu, Datenbank, EESC