Reißleine
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Reißleine bezeichnet unterschiedliche Vorrichtungen:
- Rotes Betätigungsorgan eines Reißleinenschalters der Sicherheitstechnik, typisch um Maschinen und Anlagen aus der Entfernung und längs einer Strecke notfalls anzuhalten.
- Auslösegriff samt kurzem Seil für die händische Einleitung der Öffnung der Packung eines Fallschirms, die danach durch die Luftanströmung im Freifall bis zur Öffnung der Kappe des Hauptschirms fortschreitet
- kurze Leine am Fallschirmpaket, die per Karabinerhaken an einer deckennahen Halterung im Flugzeug eingehängt wird, um rasch nach dem Aussteigen eines Fallschirmspringers zuverlässig die Öffnung des Fallschirmpakets einzuleiten.
- Leine (oder die gesamte Vorrichtung) vom Korb zur Reißvorrichtung mit Reißbahn in der Hülle eines Aerostaten (= Gas- oder Heißluftballon) zum raschen Entlassen des Traggases, etwa nach einer Landung bei Wind
- Sensor, um das Abgehen einer Mure, eines Erdrutsches zu detektieren
Reißleine in einer Redensart:
- „die Reißleine ziehen“ meint Agieren mit dem Ziel eine bedrohliche oder schädliche Entwicklung zu bremsen oder zu stoppen.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Notsignalleine zum Notrufschalter, insbesondere einer Behindertentoilette
- Gespannte Abreisskunststofffolie um eine am Ölbrenner eines Heizkessels austretende Flamme zu detektieren
- Klingelleine in einem Straßenbahnwagen, horizontal durch mehrere Halteösen laufend, zur Signalisation von Haltewunsch
- Kommunikationsleine, ehemals außen längs einem Zug zum händischen Geben eines Notsignals