Reichsprokurator
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Der Reichsprokurator war bis 1806 ein Amt im Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Er besaß eine Generalvollmacht zur Ausführung der Regierungsgeschäfte während der Abwesenheit des Kaisers. Die Verwendung des Begriffes Reichsprokurator ist erstmals im Jahr 1789 belegt.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Reichsprokurator. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 11, Heft 5/6 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2005, ISBN 3-7400-1230-7 (adw.uni-heidelberg.de).