Reichspropagandaamt

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Reichspropagandaämter bestanden unter dieser Bezeichnung mit Wirkung zum 1. August 1937 als deutsche Reichsbehörden.[1] Sie gingen nach entsprechendem Erlass von Adolf Hitler aus den Landesstellen des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) hervor. Gem. Art. 9 der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 mussten alle von Deutschland beherrschten Funk- und Fernnachrichtenverkehrseinrichtungen und sonstigen Draht- und drahtlosen Nachrichtenmittel ihren Sendebetrieb einstellen.[2]

Struktur und Leiter der Reichspropagandaämter (1939)

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Im Juli 1933 waren als Unterbau des RMVP 13 Landesstellen, deren Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18 Reichspropagandastellen errichtet worden, die das Gebiet der Landesstellen nochmals unterteilten. Seit 1934 befand sich in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter erhielten den Titel Landeskulturwalter und waren in Personalunion zugleich Leiter der jeweiligen Gaupropagandaleitung der NSDAP. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die genannte Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter abhängig als vom Ministerium. 1937 wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben. Nach dem Anschluss Österreichs gab es insgesamt 42 Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern.[3]

  • Stefan Hartwig: Konflikt und Kommunikation. Medienarbeit, Kriegsberichterstattung und Propaganda. Lit, Münster u. a. 1999, ISBN 3-8258-4513-3.

Einzelnachweise

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  1. Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Änderung von Behördenbezeichnungen im Geschäftsbereich des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda vom 9. September 1937, RGBl. 1937, S. 1009
  2. Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 5. Juni 1945. documentArchiv.de, abgerufen am 6. August 2021.
  3. Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (Bestand) Deutsche Digitale Bibliothek, Bestandsbeschreibung des Bundesarchivs, abgerufen am 6. August 2021.