Reichstag zu Worms (1056)

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Der Reichstag zu Worms 1056 ist eine Reichsversammlung[Anm. 1], von der nicht ganz sicher ist, ob sie überhaupt stattfand. In der Fachliteratur wird das teilweise angenommen.[1]

Die Annahme einer solchen Reichsversammlung beruht auf einer einzigen Quelle, den Annalen von Niederaltaich. Diese berichten: Hier [in Worms] ordnete er [Kaiser Heinrich III.] viele Reichsangelegenheiten. Von einer Reichsversammlung ist explizit also nicht die Rede. Die Wortwahl in den Annalen von Niederaltaich findet sich aber in anderen Fällen, in denen eine Reichsversammlung beschrieben wird. Andere Quellen, die diesen Zeitraum abdecken, die Annalen des Lampert von Hersfeld[2] und die Fortsetzung der Chronik Hermanns von Reichenau[3], erwähnen nichts, was auf eine Reichsversammlung schließen lässt, erstere Quelle erwähnt den Aufenthalt Heinrich III. in Worms gar nicht.

Heinrich III. kam im Juli 1056 von einem Treffen mit König Heinrich I. von Frankreich nach Worms.[4] Wenn es eine Reichsversammlung gab, so wäre es die letzte unter der Regierung dieses Kaisers gewesen, denn er starb völlig überraschend im Oktober desselben Jahres. Von seinem Aufenthalt in Worms sind Beurkundungen seinerseits nicht bekannt.[Anm. 2]

Als Inhalte der Reichsversammlung nennt die Quelle:

  • Bischof Gebhard III. von Regensburg, der zuvor in einen Mordkomplott gegen den Kaiser verwickelt war, wurde begnadigt und aus der Haft entlassen.[5]
  • Konrad (III.), später Herzog von Kärnten, der an einem Aufstand gegen den Kaiser beteiligt gewesen war, wurde ebenfalls begnadigt.[6]
  1. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Hof- und Reichstagen sowie Reichsversammlungen war im Mittelalter noch nicht ausgeprägt. Diese Versammlungen waren alle Treffen der Herrscher mit führenden Trägern politischer Macht im Reich.
  2. Die jüngste von Heinrich III. stammende und bekannte Urkunde stellte er vermutlich schon im Januar 1056 aus (Heinrich III. bestätigt dem Kloster Ebersheim am 4. Januar 1056 (?) fünf Kapellen mit Zehnten und Zuhehör (RIplus – Regg. Heinrich III. n. 409. In: Regesta Imperii Online; abgerufen am 25. November 2024).

Einzelnachweise

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  1. Carlrichard Brühl: Palatium und Civitas. Studien zur Profantopographie spätantiker Civitates vom 3. bis zum 13. Jahrhundert. Band 2: Belgica I, beide Germanien und Raetia II. Böhlau, Köln / Wien 1990, ISBN 3-412-21788-3, S. 113–132 (118); Hubertus Seibert: Worms, Reichstage und Synoden. In: Lexikon des Mittelalters Band 9. LexMA Verlag, München 1998, ISBN 3-89659-909-7, Sp. 334–336 (334).
  2. L. F. Hesse (Übersetzer): Die Jahrbücher des Lambert von Hersfeld = G. H. Pertz u. a. (Hg.): Die Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit, Bd. 6. Wilhelm Besser, Berlin 1855, S. 42.
  3. Vgl. Grandaur: Bertholds Fortsetzung, S. 10.
  4. Weiland, S. 59.
  5. Weiland, S. 60; Grandaur: Bertholds Fortsetzung, S. 10: dort wird das zwar erwähnt, aber nicht mit einer Reichsvesammlung in Worms in Verbindung gebracht.
  6. Weiland, S. 60.