Resolution 154 des UN-Sicherheitsrates

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UN-Sicherheitsrat
Resolution 154
Datum: 23. August 1960
Sitzung: 891
Kennung: S/RES/154
Abstimmung: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: Aufnahme der Zentralafrikanischen Republik in die UN
Ergebnis: Angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1960:
Ständige Mitglieder:
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1955 SUN Vereinigte Staaten 49 USA
Nichtständige Mitglieder:
Argentinien ARG Ecuador ECU Italien ITA
Ceylon CEY Polen POL Tunesien TUN

Flagge der Zentralafrikanischen Republik

Mit der Resolution 154 des UN-Sicherheitsrates wurde die Zentralafrikanische Republik neu als Mitglied der Vereinten Nationen in seiner 891. Sitzung einstimmig aufgenommen.

Die Kolonialmacht Frankreichs über Französisch-Äquatorialafrika endete am 28. September 1958. Am 1. Dezember 1958 erhielt Zentralafrika als Teil der französischen Kolonien die innere Autonomie. Barthélemy Boganda wurde am 8. Dezember 1958 Premierminister. Unter der Bezeichnung „Zentralafrikanische Republik“ wurde das Land am 13. August 1960 von Frankreich in die Unabhängigkeit entlassen. David Dacko wurde erster Präsident.

Der Sicherheitsrat erklärte, die Aufnahme der Zentralafrikanischen Republik als neues Mitglied der Vereinten Nationen geprüft zu haben und empfahl der UN-Generalversammlung einer Aufnahme zuzustimmen.

Die Zentralafrikanische Republik trat den Vereinten Nationen am 20. September 1960 bei.[1]

Wikisource: Originaltext der Resolution – Quellen und Volltexte (englisch)

Einzelnachweise

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  1. Member States. Abgerufen am 7. August 2019 (englisch).