Rezeptur (Amtsbereich)
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Rezeptur ist eine historische Bezeichnung für lokale Finanzbehörden, die von einem Rezeptor oder Rezepturbeamten geleitet wurde. Die Bezeichnung wurde zum Beispiel im Herzogtum Nassau noch bis 1868 verwendet.
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im engeren Sinne wurde der Begriff Rezeptur auch auf das Amtsgebäude des Rezeptors angewendet.
Der Rezeptor
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Rezeptor, (von lat. recipere ‚nehmen‘) war ein Beamter, der in dem ihm zugewiesenen Gebiet für die Kameralverwaltung und insbesondere für das Erheben der Geld- und Naturalabgaben verantwortlich war. Darüber hinaus oblagen ihm in der Regel die Verwaltung der Domänen in seinem Amtsbereich sowie die Buchführung. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Rezéptor In: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 524.
- Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau für das Jahr 1819, Schellenberg, Wiesbaden 1819, Seite 217.