Richtlinie (EU)2016/1148

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Flagge der Europäischen Union

Richtlinie (EU) 2016/1148

Titel: Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohes gemeinsames Sicherheitsniveaus von Netz und Informationssystemen in der Union
Geltungsbereich: EU
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie (EU)2016/1148[1] die NIS Richtlinie[2], wurde durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 die „NIS-2 Richtlinie“ aufgehoben.

Umsetzung in Deutschland

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„Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“ vom 23. Juni 2017[3]

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Einzelnachweise

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  1. RL auf der Seite der Europäischen Union. In: Europäische Union. EU-Parlament, 6. Juli 2016, abgerufen am 10. September 2024.
  2. BSI - NIS Richtlinien. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, abgerufen am 10. September 2024.
  3. https://www.bsi.bund.de/DE/Das-BSI/Auftrag/Gesetze-und-Verordnungen/NIS-Richtlinien/nis-richtlinie_node.html