Richtlinie 77/576/EWG
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Richtlinie 77/576/EWG | |
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Titel: | Richtlinie 77/576/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz |
Rechtsmaterie: | Arbeitsschutz |
Inkrafttreten: | 2. August 1977 |
Ersetzt durch: | Richtlinie 92/58/EWG |
Außerkrafttreten: | 24. Juni 1994 |
Fundstelle: | ABl. L 229 vom 7.9.1977, S. 12–21 |
Volltext | Grundfassung |
Regelung ist außer Kraft getreten. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die Richtlinie 77/576/EWG[1] ist die Vorläufer-Richtlinie zur Richtlinie 92/58/EWG. Sie legte die Sicherheitskennzeichnung für die Arbeitsstätten in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit Ausnahme des Steinkohlenbergbaues[1] fest. In Deutschland wurde sie in der Unfallverhütungsvorschrift VBG 125 Sicherheitskennzeichnung umgesetzt, in Österreich mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Gestalterische Grundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Anhang I sind die Grundsätze der Sicherheitskennzeichnung vorgeschrieben. Hierzu werden Farbe und Form definiert. Hierbei bedeuten die Farben:
Sicherheitsfarbe | Bedeutung oder Aufgabe | Anwendungsbeispiele |
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Rot | Halt, Verbot | Haltezeichen, Notausschalteinrichtungen, Verbotszeichen |
Diese Farbe wird auch zur Kennzeichnung von Material zur Feuerbekämpfung verwendet. | ||
Gelb | Vorsicht! Mögliche Gefahr | Hinweis auf Gefahren (Feuer, Explosion, Strahlen, chemische Einwirkungen usw.); Kennzeichnung von Schwellen, gefährlichen Durchlässen, Hindernissen |
Grün | Gefahrlosigkeit, Erste Hilfe | Kennzeichnung von Notwegen und Notausgängen, Rettungsduschen, Erste-Hilfe- und Rettungsstationen |
Blau | Gebotszeichen, Hinweise | Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung; Standort eines Telefons |
Gilt als Sicherheitsfarbe nur in Verbindung mit einem Bildzeichen oder einem Text auf Gebotszeichen oder Hinweiszeichen mit sicherheitstechnischen Anweisungen. |
Zu verwendende Zeichen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anhang II legt die einzelnen Symbole fest. Es werden die Kategorien Verbots-, Warn-, Gebots- und Rettungszeichen definiert, nicht jedoch Brandschutzzeichen.
Verbotszeichen
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Rauchen verboten
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Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
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Für Fußgänger verboten
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Verbot, mit Wasser zu löschen
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Kein Trinkwasser
Warnzeichen
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Warnung vor feuergefährlichen Stoffen
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Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen
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Warnung vor giftigen Stoffen
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Warnung vor ätzenden Stoffen
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Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen
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Warnung vor schwebender Last
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Warnung vor Flurförderzeugen
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Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung
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Warnung vor einer Gefahrenstelle
Gebotszeichen
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Augenschutz tragen
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Schutzhelm tragen
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Gehörschutz tragen
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Atemschutz tragen
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Schutzschuhe tragen
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Schutzhandschuhe tragen
Rettungszeichen
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Hinweis auf „Erste Hilfe“
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Fluchtweg (Richtungsangabe für Fluchtweg)
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Fluchtweg (Richtungsangabe für Fluchtweg)
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Fluchtweg (über dem Fluchtausgang anzubringen)
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Commons: Sicherheitszeichen nach Richtlinie 77/576/EWG – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien