Rudolf Gmür (Rechtswissenschaftler)
Rudolf Gmür (* 28. Juli 1913 in Bern; † 23. März 2002 ebenda) war ein Schweizer Jurist und Rechtshistoriker. Er lehrte Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität Münster.
Leben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Rudolf Gmür stammte aus einer alten St. Galler Familie, seine Vorfahren waren bis ins 18. Jahrhundert Ammänner des Stifts Schänis.[1] Er wuchs als Sohn des Rechtswissenschaftlers Max Gmür in Bern auf; sein älterer Bruder war der Journalist Harry Gmür. Er studierte Rechtswissenschaft in Bern, Zürich und Jena, sowie Politikwissenschaft in Paris. Nach bestandener Fürsprecherprüfung 1940 nahm er eine anwaltliche Tätigkeit auf, wirkte aber auch als Kammerschreiber am Obergericht Bern. Ab 1944 war er zusätzlich Assistent an der Universität Bern, wo er 1948 mit einer Arbeit über das Fischereirecht promoviert wurde. Ebendort habilitierte er sich 1954 über den Zehnt. Anschliessend war er Privatdozent und lehrte u. a. in Bern, Marburg an der Lahn, Tübingen und München. 1957 wurde er als Nachfolger von Karl Michaelis an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster berufen. Hier lehrte er bis zu seiner Emeritierung 1978. Sein Nachfolger war Heinz Holzhauer.
Er war von 1958 bis 1980 Mitglied der Historischen Kommission für Westfalen.[2]
Werk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gmür widmete sich neben der Rechtsvergleichung zwischen dem deutschen und schweizerischen Zivilrecht vor allem der Rechtsgeschichte. So gab er ab 1965 einen Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte in mehreren Auflagen heraus, der seit 2000 von Andreas Roth fortgeführt wird. Als bedeutend gilt das von ihm in den rechtstheoretischen Diskurs eingeführte Rechtswirkungsdenken.[3] Unter diesem Stichwort hat Gmür Fragen erörtert, die sich um Formerfordernisse und Wirksamkeit von Rechtsgeschäften drehen.
Er war Doktorvater u. a. von Andreas Roth, Gerhard Otte und Werner Schubert.
Werke (Auswahl)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Die Abgrenzung des Fischereiregals von den privaten Fischenzen im Kanton Bern. 1949.
- Der Zehnt im alten Bern. 1954.
- Das Schweizer Zivilgesetzbuch verglichen mit dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch. 1965.
- Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte. 1965.
- Rechtswirkungsdenken in der Privatrechtsgeschichte. 1981.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Arno Buschmann (Hrsg.): Festschrift für Rudolf Gmür zum 70. Geburtstag. Bielefeld 1983.
- Gerhard Otte: In memoriam Rudolf Gmür. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 120 (2003), S. 958–961.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Publikationen von und über Rudolf Gmür (Rechtswissenschaftler) im Katalog Helveticat der Schweizerischen Nationalbibliothek
- Literatur von und über Rudolf Gmür im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Ein Schweizer und das deutsche Recht, Pressemitteilung der WWU Münster zum Tode von Rudolf Gmür (mit Foto)
- Prof. Dr. Rudolf Gmür, Biographische Angaben auf den Seiten der Historischen Kommission für Westfalen
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Markus Kaiser: Gmür. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- ↑ Historische Kommission für Westfalen: Ehemalige Mitglieder: Prof. Dr. Rudolf Gmür. Abgerufen am 1. März 2019.
- ↑ Andreas Wacke: Das Rechtswirkungsdenken. Ursprünge, Leistungsfähigkeit und Grenzen. In: Stefan Chr. Saar (Hrsg.): Recht als Erbe und Aufgabe. Heinz Holzhauer zum 21. April 2005. Berlin 2005, S. 367–394.
Personendaten | |
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NAME | Gmür, Rudolf |
KURZBESCHREIBUNG | Schweizer Jurist und Rechtshistoriker |
GEBURTSDATUM | 28. Juli 1913 |
GEBURTSORT | Bern |
STERBEDATUM | 23. März 2002 |
STERBEORT | Bern |