STOP-Prinzip

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Das STOP-Prinzip umfasst die Reihenfolge zu setzender Arbeitsschutz-Maßnahmen zur Gefahrenverhütung. Unter Gefahren sind in diesem Zusammenhang sowohl unmittelbar wirkenden Gefahren (z. B. Gefahrenstellen an Maschinen, Gefahrstoffe) bis hin zu den arbeitsbedingten physischen und psychischen Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können, zu verstehen.

Das „STOP-Prinzip“ behandelt neben der Vermeidung von Risiken, und der Gefahrenbekämpfung an der Quelle, die Forderung, dass Maßnahmen des kollektiven Gefahrenschutzes der Vorrang vor Maßnahmen des individuellen Gefahrenschutzes zu geben sind.

STOP steht für:

  • Substitution: Kann eine Gefahr beseitigt werden, z. B. indem ein gefährlicher Arbeitsstoff durch einen ungefährlichen oder weniger gefährlichen ersetzt (substituiert) wird oder ein gefährlicher Arbeitsprozess durch einen ungefährlicheren ersetzt wird?
  • Technik: Kann der Mensch von der Gefahrenquelle getrennt werden, z. B. durch eine Schutzeinrichtung an einer Maschine, oder kann die Gefahr minimiert werden z. B. durch Absaugung eines gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffes?
  • Organisation: Kann durch eine organisatorische Maßnahme die Wirkung der Gefahr auf den Menschen minimiert werden? Dazu zählen insbesondere Maßnahmen, die die Anzahl von Personen im Gefahrenbereich auf das erforderliche Mindestmaß reduzieren, die Aufenthaltsdauer von Personen im Gefahrenbereich beschränken und/oder den Zutritt zu Gefahrenbereichen auf bestimmte Personengruppen (z. B. mit besonderer Fachkunde) beschränken.
  • Personenbezogen: Diese sind ggf. ergänzend zu technischen oder organisatorischen Maßnahmen anzuwenden. Dazu zählen Maßnahmen wie die Beachtung von Anweisungen zum richtigen Umgang mit Gefahren bzw. zum Verhalten in Gefahrenbereichen und die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung.

Gefahrenkategorien

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Die zu betrachtenden Gefahren können beispielsweise in 16 Kategorien eingeteilt werden:[1]

  • Verletzungsgefahren an Maschinen
  • Unfälle mit Fahrzeugen
  • Sturzgefahr
  • Arbeiten unter Absturzgefahr
  • Brandgefahr
  • Elektrische Gefahren
  • Explosionsgefahr
  • Sonstige Verletzungsgefahren
  • Gefährliche Arbeitsstoffe
  • Lärm
  • Vibrationsbelastung
  • Optische Strahlung und Elektromagnetische Felder (Künstliche optische Strahlung, Sonnenstrahlung, Elektromagnetische Felder)
  • Manuelle Lasthandhabung
  • Klima
  • Arbeitsbedingte psychische Belastung

Im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung liefert die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren die Grundlage für die Auswahl von angemessenen Maßnahmen.

Diese Maßnahmen müssen dem STOP-Prinzip folgend in absteigender Reihenfolge nach Möglichkeit der Umsetzung gewählt werden, das heißt:

  • Erst Substitution, wenn nicht möglich oder ausreichend …
  • Technische Maßnahmen, wenn nicht möglich oder ausreichend …
  • Organisatorische Maßnahmen, wenn nicht möglich oder ausreichen …
  • Personenbezogene Maßnahmen

Information und Unterweisung sind als Methoden anzusehen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die gesetzte Maßnahmen zu informieren (z. B. für die Einhaltung einer organisatorischen Maßnahme) und in Verhaltensweisen zu schulen.

Gesetzliche Regelungen

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Die Anwendung des STOP-Prinzips folgt den Grundsätzen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) in Deutschland bzw. der Gefahrenverhütung in Österreich (§ 7 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).

  • Grundsätze der Gefahrenverhütung – Reihenfolge von Maßnahmen. ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013-2020, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Arbeitsinspektion, 2017.

Einzelnachweise

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  1. 'Grundsätze der Gefahrenverhütung – Reihenfolge von Maßnahmen. ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013-2020. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Arbeitsinspektion, 2017, abgerufen am 7. August 2024.