Saarstatut
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Saarstatut steht für:
- das „erste Saarstatut“ für das Saargebiet, enthalten in den Artikeln 45–50 des Friedensvertrags von Versailles, ratifiziert 1920, das das Saargebiet fremder Verwaltung unterstellte und auf 15 Jahre dem Völkerbund als Treuhänder übertrug
- Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar 1954, das sogenannte „zweite Saarstatut“ oder „europäische Saarstatut“, Teil der Pariser Verträge