Saige

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Eine Saige war nach der Lex Baiuvariorum und weiteren Leges aus der Mitte des 8. Jahrhunderts eine Münze. Dabei entspricht ein Schilling, verstanden als Goldsolidus, drei Tremissen, eine Tremisse vier Saigen[1] und eine Saige drei Denare. Da im frühen Mittelalter der Münzumlauf sehr gering war, ist davon auszugehen, dass dies Wertangaben für Naturalleistungen waren; beispielsweise entsprach der Wert eines Ferkels einer Saige, nach Urkunden des Bistums Freising aus dem 9. Jahrhundert aber bereits zwei Saigen.[2]

Einzelnachweise

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  1. LegIT. Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum. Abgerufen am 14. Dezember 2024.
  2. Roman Deutinger: Lex Baioariorum. Das Recht der Bayern. Pustet, Regensburg 2017, ISBN 978-3-7917-2787-5, S. 16/17.