Salzwedeler Stadtrecht
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Das Salzwedeler Stadtrecht war eine Form des Stadtrechts, die sich von den Rechtsformen der Stadt Salzwedel herleitete.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Salzwedel wurde 1233 erstmals als Stadt (civitas) bezeichnet. Ein Stadtrecht ist erst in einer Ausfertigung von 1273 erhalten.[1]
Die Herkunft des Salzwedeler Stadtrechts ist umstritten. Es leitete sich vor allem von Rechtsgewohnheiten Lüneburgs ab[2], war aber auch vom Lübecker und Hamburger Recht beeinflusst.[3] Es unterschied sich vom Magdeburger Recht in einigen Rechtsgewohnheiten.
1239 wurde Perleberg, etwa in dieser Zeit auch Lenzen mit Salzwedeler Stadtrecht versehen. Auch Apenburg wurde dieses im 13. oder 14. Jahrhundert verliehen.[4]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Lieselott Enders: Die Altmark. Geschichte einer kurmärkischen Landschaft in der Frühneuzeit (Ende des 15. bis Anfang des 19. Jahrhunderts) (= Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. Band 56). Wissenschafts-Verlag, Berlin 2008. S. 799
- Gottfried Wentz: Das alte Recht der Stadt Salzwedel. Ein Versuch In: Franz Hartleb (Hrsg.): Salzwedel, die alte Markgrafen- und Hansestadt in der Altmark 1233-1933. Beiträge zur 700jährigen Stadtgeschichte. Salzwedel 1933, S. 63–74.
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Salzwedeler Stadtrecht vom 16. März 1273
- ↑ so Gottfried Wentz: Das Salzwedeler Stadtrecht, 1933. S. 70f.
- ↑ so Stephan: Die Vogtei Salzwedel, 2006. S. 270
- ↑ Aus der mittelalterlichen Geschichte von Apenburg 1994, S. 10, Eintrag einer älteren Stadtrechtsverleihung im Stadtbuch von Apenburg unter 1402.