Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
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Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen |
Kurztitel: | Sanierungs- und Abwicklungsgesetz |
Abkürzung: | SAG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Bankrecht |
Fundstellennachweis: | 660-10 |
Erlassen am: | 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2015 |
Letzte Änderung durch: | Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) |
Weblink: | SAG |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz. Es regelt die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten, die in Schieflage geraten sind mit dem Ziel der stärkeren Finanzstabilität und der Verhinderung von Finanzkrisen. Das Gesetz erlaubt den Aufsichtsbehörden beispielsweise bereits früher einzugreifen, wenn Banken sich einer Krise nähern. Auch die Pflicht zur Erstellung von Sanierungsplänen wurde auf sämtliche deutschen Banken erweitert, nachdem sie vormals nur für größere Banken nach dem Trennbankengesetz galt.[1] Des Weiteren ergänzt das Gesetz das geltende Insolvenzrecht für Kreditinstitute.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Sanierung und Abwicklung: Umsetzungsgesetz zur europäischen Richtlinie in Kraft. Abgerufen am 29. Januar 2024.