Scheinwahl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Scheinparlamentarismus)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Scheinwahl oder ein Scheinreferendum sind nur scheinbar demokratische Stimmabgaben, bei denen aber tatsächlich der Ausgang bereits vorherbestimmt ist. Im Gegensatz zu einer demokratischen, freien Wahl oder Abstimmung kommen verschiedene Mittel zum Einsatz, um das gewünschte Ergebnis herbeizuführen, bis hin zur Wahlfälschung.

Wahlen haben eigentlich die Funktion, das Staatsvolk an der politischen Macht zu beteiligen und Personen auszuwählen, die das Volk vertreten. Scheinwahlen sollen eine solche Beteiligung vortäuschen, um die Handlungen eines autoritären Regimes als demokratisch legitimiert darzustellen.

Es handelt sich um eine unfreie (Schein)Wahl, wenn die Wahlmöglichkeiten unangemessen eingeschränkt oder beeinflusst werden. Das ist für das aktive Wahlrecht der Fall, wenn faktisch nur eine Option wählbar ist oder Wähler bedroht, gezwungen oder manipuliert werden, eine bestimmte Wahlentscheidung zu treffen. Für das passive Wahlrecht bedeutet das, dass nicht jeder frei kandidieren kann, indem etwa oppositionelle Kandidaten eingeschüchtert oder von der Wahl ausgeschlossen werden.

Stimmzettel aus dem Dritten Reich zur Reichstagswahl 1936 mit nur einer Wahlmöglichkeit

Manche Diktaturen sind bzw. waren offiziell ein Einparteiensystem; so etwa die Sowjetunion, das faschistische Italien und das nationalsozialistische Deutsche Reich. Die Wähler können dort die vorgegebene Kandidatenliste der Partei lediglich bestätigen oder in Abstimmungen ihre Zustimmung bekunden. Andere Diktaturen lassen zwar formell mehrere Parteien bestehen, z. B. sogenannte Volksdemokratien des Realsozialismus wie die DDR, die Volksrepublik China und Nordkorea, wo ein Blockparteiensystem existiert. Aber auch hier wird vorher von den Machthabern der – im Zeichen der Diktatur des Proletariats – gesetzmäßig allein regierenden kommunistischen Partei die Zusammensetzung der Kandidatenlisten der nicht-kommunistischen Parteien und der größtenteils kommunistischen Massenorganisationen festgelegt, bzw. die Optionen bei Abstimmungen vorbestimmt.

Hinzu ist oftmals der Wahlvorgang selbst manipuliert. Beispielsweise gab es in der DDR bis 1989 zwar Wahlkabinen, wer aber tatsächlich davon Gebrauch machte (und damit von seinem Recht auf das Wahlgeheimnis), musste negative Reaktionen durch die Machthaber befürchten. Schließlich wurden durch Wahlfälschung die Ergebnisse nach Wunsch der Machthaber präsentiert.[1]

Als „halbfrei“ werden Wahlen bezeichnet, wenn die Regierung (oder beispielsweise eine Besatzungsmacht) zwar Oppositionskandidaten zulässt, diese im Wahlkampf aber stark behindert bzw. die Regierung massiv ihre eigenen Kandidaten mit Staatsmitteln unterstützt. So kann die Regierung beispielsweise bestimmen, wer wie viel Wahlkampfmaterial (Papier, Sendezeiten) erhält. Beispiele dafür lassen bzw. ließen sich etwa in Ungarn unter Fidesz oder in Polen unter PiS beobachten.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Hans Michael Kloth: Vom "Zettelfalten" zum freien Wählen: die Demokratisierung der DDR 1989/90 und die "Wahlfrage", 2000, ISBN 978-3-86153-212-5, insb. S. 69, Digitalisat