Schiedsstelle

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Eine Schiedsstelle ist eine Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Grundsätzliches Ziel von Schiedsstellenverfahren gegenüber ordentlichen Gerichtsverfahren ist, in deutlich kürzerer Zeit und mit für alle Seiten geringeren Kosten zu einer beiderseits akzeptierbaren Entscheidung zu gelangen. Sie können auf Antrag einer Vertragspartei eingeleitet werden, wenn keine Einigung auf dem Verhandlungsweg erzielt werden kann. Dabei können Schiedsstellen gesetzlich oder privatrechtlich eingerichtet sein, in manchen Fällen können sie als vorgesehene Konfliktlösungsmechanismen auch ohne Antrag eingeleitet werden[1].

Gesetzlich eingerichtete Schiedsstellen

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Beispiele für gesetzlich eingerichtete Schiedsstellen sind:

Bereich Krankenhaus

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  • Im Krankenhausbereich gibt es in jedem Bundesland die jeweiligen Landesschiedsstellen nach § 18a KHG. Sie sind insbesondere bei Uneinigkeiten rund um die Details der Vereinbarungen zu den jährlichen Krankenhausbudgets zuständig. Beispiele sind die zwei Krankenhausschiedsstellen in NRW[2] (in Münster und Düsseldorf) sowie die Schiedsstelle Bayern Bayerischen Krankenhausgesellschaft[3]
  • Daneben ist eine zusätzliche Bundesschiedsstelle nach § 18 (6) KHG für Festlegungen im Rahmen der ihr nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) zugewiesenen Aufgaben zuständig.

Sonstige Schiedsstellen innerhalb der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

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  • Schiedsämter auf Bundes- bzw. Landesebene in der ambulanten Versorgung gibt es insbesondere für die vertragsärztliche Versorgung, die vertragszahnärztliche Versorgung und auch für die Vergütung zahntechnischer Leistungen.
  • Im Bereich der Arzneimittel setzt eine Schiedsstelle die Erstattungsbeträge fest, wenn sich der GKV-Spitzenverband und der pharmazeutische Unternehmer nicht darauf verständigen können. Eine weitere Schiedsstelle entscheidet offene Vertragspunkte zum Rahmenvertrag über die Versorgung mit Arzneimitteln[4].

Weitere gesetzliche Schiedsstellen

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Privatrechtlich eingerichtete Schiedsstellen

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Privatrechtlich eingerichtete Schiedsstellen können von Stiftungen oder berufsständischen Zusammenschlüssen getragen sein. Beispiele sind

Besonderheit Schiedsgerichtsbarkeit

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Schiedsgerichtsbarkeit ist eine besondere Form der Schiedsstellen, hier handelt es sich um eine in gewisser Hinsicht sehr eingeschränkte private Streitbeilegung: In einem derartigen Schiedsverfahren entscheidet ein Dritter verbindlich über den Streit der Parteien. Die Entscheidung des Schiedsgerichts, der Schiedsspruch, ist verbindlich was heißt: Er bindet die Parteien wie ein Urteil eines staatlichen Gerichts und kann anschließend durch keine der Parteien in einem ordentlichen Gerichtsverfahren beklagt werden. Zudem sind derartige Verfahren im Gegensatz zu Gerichtsverfahren i. d. R. nicht öffentlich, d. h. unter Ausschluss der öffentlichen Berichterstattung und damit außerhalb öffentlicher Kontrolle[6].

Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS)

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Mit Investitionsschutzverträgen sichern Staaten ihren Investoren völkerrechtlichen Schutz im jeweiligen Gaststaat zu. Einige Investitionsschutzverträge sehen zur Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten sogenannte Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) vor. Sie ermöglichen dem Investor, seine Rechte unabhängig von nationalen Gerichten und diplomatischen Interventionen durchzusetzen. Die Investitionsschutzverträge regeln dabei, wann der Investor ein Schiedsverfahren einleiten kann und nach welcher Schiedsverfahrensordnung das Schiedsgericht zusammengesetzt werden und arbeiten soll[7].

Weitere Bereiche der Schiedsgerichtsbarkeit

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Des Weiteren unterscheidet man bei der Schiedsgerichtsbarkeit noch die Handelsschiedsgerichtsbarkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit in sonstigen Fällen wie z. B. im Sport. Auch hier können Parteien durch eine Schiedsvereinbarung bestimmen, dass ein Schiedsgericht anstelle eines staatlichen Gerichts ihren Rechtsstreit verbindlich entscheidet. Der Weg zum staatlichen Gericht ist den Parteien in diesen Fällen dann grundsätzlich verschlossen.

Ähnlich eingerichtet wie Schiedsstellen sind

Einzelnachweise

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  1. Schiedsstellen. In: schiedsstelle.de. Abgerufen am 8. Dezember 2024.
  2. Die „Geschäftsstelle der Schiedsstelle NRW nach § 18a KHG“. In: kgnw.de. Abgerufen am 8. Dezember 2024.
  3. Website www.bkg-online.de/angegliederte-institutionen/schiedsstelle
  4. Schlichten im Streitfall: Schiedsstellen in der GKV. In: gkv-90prozent.de. 1. Dezember 2017, abgerufen am 8. Dezember 2024.
  5. Website kfz-schiedsstellen.de
  6. Schiedsgerichtsbarkeit – Verbindliche private Streitbeilegung. In: bmj.de. 10. November 2022, abgerufen am 8. Dezember 2024.
  7. Investitionsschutz. In: bmj.de. Abgerufen am 8. Dezember 2024.