Schild (Naturschutzgebiet)

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Naturschutzgebiet „Schild“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Dörzbach, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 3,4 ha
Kennung class="hintergrundfarbe5" | WDPA-ID 165392
Geographische Lage 49° 24′ N, 9° 43′ OKoordinaten: 49° 23′ 54″ N, 9° 42′ 36″ O
Schild (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Schild (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 15. Dezember 1997
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart
Lage des Naturschutzgebiets

Das Gebiet Schild ist ein vom Regierungspräsidium Stuttgart am 15. Dezember 1997 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Dörzbach im Hohenlohekreis.

Das Naturschutzgebiet Schild liegt zwischen Dörzbach und Rengershausen westlich der Bundesstraße 19. Es gehört zum Naturraum Kocher-Jagst-Ebenen und zum FFH-Gebiet Jagsttal Dörzbach-Krautheim etwas nordöstlich des Naturschutzgebiets Hang am Rengerstal.

Landschaftscharakter

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Das Schutzgebiet umfasst eine Komplex von trockenwarmen Lebensräumen, darunter offene Felsbildungen einer Schaumkalkbank, Trocken- und Magerrasen, Säume, Gebüsche, Feldhecken und Steinriegel. Das Gebiet wird beweidet.

Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Sicherung und der Erhalt eines extensiv genutzten, grenzlinienreichen Offenlandbiotops mit hoher Strukturdiversität und regionaltypischer Ausprägung seiner Landschaftselemente (Kalkmagerrasen, Extensivweide, wärmeliebender Stauden- und Krautsäume, Gebüsche und Hecken) sowie den damit verbundenen spezifischen Artenzusammensetzungen als weiterem Trittsteinbiotop innerhalb eines Mosaiks eng benachbarter Naturschutzgebiete; aus wissenschaftlichen und ökologischen Gründen; zur Erhaltung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten zahlreicher gefährdeter bzw. regionaltypischer Tier- und Pflanzenarten sowie wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit seiner naturhaften Ausstattung.“[1]

Flora und Fauna

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Im Gebiet kommen unter anderem der Libellen-Schmetterlingshaft, die Blauflügelige Ödlandschrecke und die Hummel-Ragwurz vor.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über das Naturschutzgebiet »Schild« vom 15. Dezember 1997 (GBl. v 13.02.1998, S. 53). Abgerufen am 3. August 2023.