Schuh- und Lederwarenstepper

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Der Schuh- und Lederwarenstepper war in Deutschland von 1964 bis 2011 ein staatlich anerkannter, zweijähriger Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).[1]

Die Ausbildungsvorschriften wurden im Jahr 2010 modernisiert.[2] Im Ergebnis entstand zum 1. August 2011 ein neuer Ausbildungsberuf, die Fachkraft für Lederverarbeitung, so dass der Schuh- und Lederwarenstepper aufgehoben wurde.

Einzelnachweise

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  1. Wortbedeutung „Stepperin“. In: DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 21. Juni 2022.
  2. BiBB-Projektbeschreibung zur Novellierung des Schuh- und Lederwarensteppers auf bibb.de, abgerufen am 21. Juni 2022.