Schwarzbau
Als Schwarzbau wird ein Bauwerk bezeichnet, das illegal errichtet wurde, etwa weil es gegen Vorgaben des Baurechts verstößt, eine Baugenehmigung fehlt oder von letzterer grob abgewichen wurde.[1][2] Es ist zum Teil möglich, dass Schwarzbauten im Nachhinein legalisiert werden oder aufgrund einer amtlichen Verfügung abgerissen werden müssen.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff ist in Deutschland nicht legal definiert, wird jedoch von der deutschen Rechtsprechung regelmäßig verwendet.[3] Schwarzbauten kommen sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich vor. Über die Anzahl von Schwarzbauten in Deutschland kann nur spekuliert werden.[4] Manche Schwarzbauten werden – teils unter Auflagen seitens der Aufsichtsbehörde, etwa in Form eines Veränderungsverbots am Bauwerk – geduldet.[4] Ein Bestandsschutz für Schwarzbauten besteht grundsätzlich nicht.[5]
Ein Beispiel einer über Jahrzehnte geduldeten und schließlich nachträglich legalisierten, größeren Ansammlung von Schwarzbauten in Deutschland ist die mehrheitlich von Kriegsflüchtlingen und Heimatvertriebenen errichtete Trinkl-Siedlung in München.[6]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Schwarzbau, der. In: DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, archiviert vom am 30. Mai 2020; abgerufen am 30. Mai 2020: „Schwarzbau · ohne Baugenehmigung (errichtet)“
- ↑ schwarz-. In: Duden. Archiviert vom am 30. Mai 2020; abgerufen am 30. Mai 2020.
- ↑ BGH, Urteil vom 7. Dezember 1984, Az. V ZR 141/83, Volltext
- ↑ a b Schwarzbau: Kein Pardon bei Veränderung. In: Focus, 28. November 2006.
- ↑ Paul Sobota: Schwarzbauten: Das Wichtigste auf einen Blick. Abgerufen am 21. Januar 2021.
- ↑ Simon Schramm: Feldmoching: Mondschein-Siedlung wird legalisiert. In: Süddeutsche Zeitung. 1. April 2016, abgerufen am 30. Mai 2020.