Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Kardiologie
Die Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Kardiologie ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 aufgeführte Schwerpunktweiterbildung für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin.
Definition Gebiet Kinder- und Jugendmedizin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin umfasst nach der Definition der deutschen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte die Prävention, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Nachsorge aller körperlichen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen und Behinderungen des Säuglings, Kleinkindes, Kindes, Jugendlichen und Heranwachsenden in seinem sozialen Umfeld von der pränatalen Periode bis zur Transition in eine Weiterbetreuung.[1]
Mindestanforderung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Um in Deutschland als Kinder- und Jugend-Kardiologe/Kinder- und Jugend-Kardiologin tätig werden zu können, müssen Kinder- und Jugendärzte über die Facharztausbildung hinaus noch eine 24-monatige Weiterbildung in Kinder- und Jugend-Kardiologie an einer anerkannten Einrichtung durchlaufen und eine Prüfung ablegen.[2]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei der Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Übergreifende Inhalte
- Beratung bei prä- und postoperativen Zuständen und ihre medikamentösen, operativen und katheterinterventionellen korrektiven bzw. palliativen Behandlungsmöglichkeiten einschließlich Herz- und Herz-Lungen-Transplantation unter Berücksichtigung ihrer kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen, Risiken und Limitationen
- Diagnostik und Therapie
- angeborener kardiovaskulärer Fehlbildungen und Erkrankungen
- der Herzinsuffizienz
- pulmonalarteriellen Hypertonie
- Prävention, Diagnostik und Therapie
- erworbener kardiovaskulärer Erkrankungen
- der arteriellen Hypertonie
- Diagnostische Verfahren
- Herzrhythmusstörungen
- Postoperative Therapie
- Strahlenschutz.[2]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Zusatzweiterbildungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kinder- und Jugend-Kardiologen haben die Möglichkeit, sich durch Zusatz-Weiterbildung weiter zu qualifizieren.
Zusatz-Weiterbildung EMAH
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Zusatzweiterbildung Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH) ist eine Qualifikation für sowie Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie sowie für Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie.
Zusatz-Weiterbildungen für Kinder- und Jugendärzte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Außerdem gelten für alle Kinder- und Jugend-Kardiologen die Zusatz-Weiterbildungen, welche sich an alle Kinder- und Jugendärzte richten.
Zusatz-Weiterbildungen für Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Darüber hinaus können sich alle Kinder- und Jugendärzte in den Zusatz-Weiterbildungen qualifizieren, die Fachärzten der Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung vorbehalten sind.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gebiet Kinder- und Jugendmedizin. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 191ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 21. Oktober 2024.
- ↑ a b Kinder- und Jugend-Medizin. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 200f. Bundesärztekammer, abgerufen am 9. November 2024.