Silbersandgrube
Bannwald
„Silbersandgrube“ | ||
Bannwald mit Informationstafel | ||
Lage | Altdorf im Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 19,7 ha | |
Kennung | 100066 | |
Geographische Lage | 48° 35′ N, 9° 1′ O | |
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Einrichtungsdatum | 22. September 2004 | |
Verwaltung | Forstdirektion Tübingen |
Das Gebiet Silbersandgrube ist ein mit Verordnung vom 22. September 2004 durch die Körperschaftsforstdirektion Tübingen ausgewiesener Bannwald (Schutzgebiet-Nummer 100066) bei Altdorf im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Schutzgebiet befindet sich südwestlich von Altdorf. Es liegt im Staatswald Tübingen-Bebenhausen im Distrikt IV „Bromberg“, Abteilungen 65 „Lärchenschachen“ und 68 „Silbersandgrube“ und umfasst einen Teil von Flurstück Nr. 4208/1 der Gemarkung Altdorf, Gemeinde Altdorf.[1]
Der Bannwald liegt im Landschaftsschutzgebiet Schönbuch. Er ist Teil des Vogelschutzgebiets Schönbuch und er ist Teil des FFH-Gebiets Schönbuch. Früher wurde hier der silbrig schimmernde Rhätsandstein gewonnen.
Vegetation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Schonwald kommen laut Waldbiotopkartierung die folgenden Pflanzen vor: Europäische Lärche, Gemeine Fichte, Waldkiefer, Berg-Ahorn, Spitzahorn, Hänge-Birke, Gemeine Hainbuche, Rotbuche, Stieleiche, Vogelkirsche, Sal-Weide, Eingriffeliger Weißdorn, Schwarzer Holunder, Roter Holunder, Adlerfarn, Brombeere, Zittergras-Segge.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Schutzzweck des Bannwalds ist gemäß Schutzgebietsverordnung
- Das Zulassen unbeeinflusster Sukzessionsabläufe auf den Fichten-Sturmwurfflächen von 1990 und den daran angrenzenden Bereichen mit ihren Tier- und Pflanzenarten sowie die wissenschaftliche Beobachtung dieser Entwicklung zu gewährleisten. Dies beinhaltet den Schutz der Lebensräume und -gemeinschaften, die sich in den Gebieten befinden, sich im Verlauf der eigendynamischen Entwicklung der Sukzessionsflächen innerhalb der Schutzgebiete ändern oder durch die eigendynamische Entwicklung entstehen.
- Weiterer Schutzzweck ist der Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa. Der Bannwald „Silbersandgrube“ liegt sowohl im FFH-Gebiet „Schönbuch“ (Gebiets-Nr. 7420-341) als auch im großräumigen Vogelschutzgebiet „Schönbuch“ (Gebiets-Nr. 7420-401); beide Gebiete wurden in die nationale Vorschlagsliste zur Meldung an die Kommission für den Aufbau und den Schutz eines europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 aufgenommen.
Betreuung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wissenschaftlich betreut wird der Bannwald durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (BVA).
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Eva-Maria Bauer: Populationsbiologische und pflanzensoziologische Untersuchungen im Bereich des Sturmwurf-Bannwaldes „Silbersandgrube“ in: 10 Jahre Waldentwicklung nach Sturm „Wiebke“. Untersuchungen in Fichten-Sturmwurfbannwäldern Baden-Württembergs. Forstliche Forschungs- und Versuchsanstalt, Freiburg 2001. (Freiburger Forstliche Forschung. 32.) ISSN 1436-1566
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Steckbrief des Bannwaldes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Verordnung, Datenauswertebogen und Karte
- Silbersandgrube naturpark-schoenbuch.de/