Erfrischungsgetränk
Als Erfrischungsgetränke (englisch soft drink, eingedeutscht Softdrink, in Abgrenzung zu alkoholhaltigen hard drinks) produziert die Lebensmittelindustrie verschiedene Kaltgetränke, die meist kohlensäurehaltig und (ähnlich natürlicher Fruchtsäfte) süß-sauer aromatisiert sind.
Sowohl nach dem Deutschen Lebensmittelbuch[1], als Darlegung der allgemeinen Verkehrsauffassung, als auch nach dem Österreichischen Lebensmittelbuch[2] handelt es sich um Getränke auf Wasserbasis mit geschmacksgebenden Zutaten. Zusätzlich enthalten dürfen sie Kohlensäure, Mineralstoffe, Vitamine, Zucker, Fruchtkonzentrat, Aromen, Süßstoffe und weitere Zutaten – außer Alkohol.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zu den Erfrischungsgetränken gehören laut den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke des Deutschen Lebensmittelbuchs:
Fruchtsaft und Fruchtnektar zählen hingegen nicht zu den Erfrischungsgetränken; Fruchtsaftgetränke mit wesentlich geringeren Fruchtanteilen, dürfen auch nicht irreführend als Fruchtsaft oder -nektar bezeichnet werden. Erfrischungsgetränke müssen allerdings nicht streng alkoholfrei sein, sondern dürfen je Liter bis 2 g Alkohol enthalten, der aus ihren Fruchtbestandteilen oder Aromen stammt.[3] Naturgetreue Fruchtbilder dürfen, außer bei farblosen Zitruslimonaden, in der Werbung oder auf der Packung nur dann verwendet werden, wenn diese Frucht tatsächlich darin ist oder dazu klargestellt ist, dass das Getränk bloß …-Geschmack oder …-Aroma besäße oder enthalte.[4]
Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke dürfen maximal 320 mg Koffein pro Liter enthalten.[5] Zu dieser Gruppe zählen auch Energydrinks, die zudem bis zu 4 g Taurin, 200 mg Inosit und 2,4 g Glucuronolacton je Liter enthalten dürfen.
Bezüglich gesundheitlicher Auswirkungen des Konsums zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke wies das RKI basierend auf KiGGS Welle 2 auf einen durch viele Studien aufgezeigten Zusammenhang zwischen einem hohen Konsum bei Kindern und Jugendlichen und einer erhöhten Gewichtszunahme hin. Das RKI verwies außerdem auf ein erhöhtes Risiken von Diabetes mellitus Typ II und von Karies. Zudem hätten Studien Hinweise auf negative Auswirkungen bestimmter Säuren, wie zum Beispiel Phosphorsäure (Konservierungsstoff: E 338 nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung) in Cola-Getränken, auf die Knochendichte bei Heranwachsenden geliefert.[6]
Vereinigte Staaten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In den Vereinigten Staaten wird vorwiegend High Fructose Corn Syrup (HFCS) als Süßungsmittel eingesetzt (siehe hierzu auch: Maissirup).
In den Vereinigten Staaten wird angesichts stark angestiegener kindlicher Adipositas versucht, den Verbrauch von Softdrinks und anderer energiereicher Getränke einzudämmen. Als Teil dieser Entwicklung plante die Stadt San Francisco verpflichtende Warnhinweise auf Getränkeflaschen und -dosen mit einer Warnung vor erhöhten Risiken von Adipositas, Diabetes mellitus und Zahnschäden. Das wurde ihr jedoch gerichtlich untersagt; das Berufungsgericht stellte 2019 einstimmig fest, dass eine solche Pflicht mit freedom of speech kollidiere, da ein solcher Warnhinweis andere visuelle Elemente der Werbung übertönen würde.[7]
In einer Studie mit 2929 US-amerikanischen Fünfjährigen wurde der tägliche Genuss mehrerer kohlensäurehältiger Erfrischungsgetränke mit Verhaltensauffälligkeiten (Aggressivität, Aufmerksamkeitsdefizit) in Verbindung gebracht; einen ursächlichen Zusammenhang konnte diese Studie jedoch nicht aufzeigen.[8]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und über Erfrischungsgetränk im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Leitsätze für Erfrischungsgetränke des Deutschen Lebensmittelbuchs (PDF)
- alkoholfreies Getränk
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Bekanntmachung der Neufassung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches. Leitsätze für Erfrischungsgetränke. Bonn, 10. April 2024. In: Bundesanzeiger vom 16. Mai 2024 BAnz AT 16.05.2024 B3
- ↑ Bundesministerium für Soziales: Österreichisches Lebensmittelbuch, Codex B 26. 22. Dezember 2017, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 3. Juni 2019; abgerufen am 9. Oktober 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Erfrischungsgetränke mit geschmackgebenden Zusätzen ( vom 3. August 2014 im Internet Archive)
- ↑ I. B. 1. der Leitsätze
- ↑ I. C.4. der Leitsätze
- ↑ Anlage 8 zu den §§ 4 und 5 Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung auch zu Energydrings (koffeinhaltig) vom 24. Mai 2004, in der Änderung vom 18. Mai 2020 (BGBl. I.1075)
- ↑ Gert B.M. Mensink, Anja Schienkiewitz, Martina Rabenberg, Anja Borrmann, Almut Richter, Marjolein Haftenberger: Konsum zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle 2 und Trends. In: Journal of Health Monitoring. Band 3, Nr. 1, 2018 (rki.de [PDF; abgerufen am 13. Juni 2021]).
- ↑ Tina Bellon: U.S. court blocks San Francisco health warning on soda ads. In: reuters.com. 31. Januar 2019, abgerufen am 13. Juni 2021 (englisch).
- ↑ Soft Drinks Consumption Is Associated with Behavior Problems in 5-Year-Olds (PDF; 179 kB)