Sportförderungsgesetz (Berlin)
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Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin |
Kurztitel: | Sportförderungsgesetz |
Abkürzung: | SportFG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Berlin |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsrecht |
Erlassen am: | 6. Januar 1989 (GVBl. 1989, 122) |
Inkrafttreten am: | 20. Januar 1989 |
Letzte Änderung durch: | Art. 3 v 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560) |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (kurz: Sportförderungsgesetz) bestimmt die Mittel, mit denen der Sport, Sportangebote, Vereine und Veranstaltungen in Berlin unterstützt werden können. Darüber hinaus enthält es Regeln zur Mitwirkung des Landessportbundes Berlin.
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2: Sportanlagen
- Abschnitt 3: Finanzielle Förderungsmaßnahmen und sonstige Förderung
- Abschnitt 4: Zusammenarbeit zwischen den Organisationen des Sports und der öffentlichen Verwaltung
- Abschnitt 5: Übergangs- und Schlussvorschriften
Zuständige Behörde
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zuständig ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.