Staatsangehörigkeit der Republika Srpska
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Die Staatsangehörigkeit der Republika Srpska (serbokroatisch Држављанство Републике Српске Državljanstvo Republike Srpske) ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zur Republika Srpska, die in der Verfassung der Republika Srpska[1] und im Gesetz der Staatsangehörigkeit der Republika Srpska[2] geregelt ist. Die Republika Sprska ist eine von beiden Entitäten des Staates Bosnien und Herzegowina.
Erwerb der Staatsangehörigkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Staatsangehörigkeit der Republika Srpska erhält man nach Artikel 5 des Gesetzes der Staatsangehörigkeit:
- durch Abstammung (ius sanguinis)
- durch Geburt auf dem Gebiet der Republika Srpska (ius soli)
- durch Adoption
- durch Einbürgerung