Staatsrat (Elsaß-Lothringen)

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Der Staatsrat war ein beratendes Gremium im Reichsland Elsaß-Lothringen.

Mit dem Gesetz, betreffend die Verfassung und Verwaltung Elsaß-Lothringens wurde 1879 ein Staatsrat zur Begutachtung von Gesetzen eingerichtet.[1]

Der Staatsrat bestand aus dem Statthalter als Vorsitzenden, dem Staatssekretär, den vier Unterstaatssekretäre, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Colmar und dem Oberstaatsanwalt. Daneben gehörtem ihm 8 bis 12 Mitglieder an, die vom Kaiser auf drei Jahre ernannt wurden. Drei davon wurden vom Landesausschuss vorgeschlagen. Im Regelfall wurden die Mitglieder nach den drei Jahren erneut ernannt und die Fluktuation war gering.

1911 wurde der Landtag des Reichslandes Elsaß-Lothringen gebildet und der Staatsrat aufgelöst.

Reichsstatthalter

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Staatssekretär

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Unterstaatssekretäre

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  • Gewerbe, Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten (ab 1895: Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten)

Oberlandesgerichtspräsidenten

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Ernannte Mitglieder (unvollständig)

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  • Paul Laband: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches, Bd. 4, Tübingen 1901, S. 224.
  • Sophie Charlotte Preibusch: Verfassungsentwicklungen im Reichsland Elsaß-Lothringen 1871–1918 – Integration durch Verfassungsrecht?, 2010, ISBN 978-3-8305-2047-4, S. 223, Digitalisat.

Einzelnachweise

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  1. Inkrafttreten: RGBl. 1879 S. 281 (am 1. Oktober 1879); Ausführung: RGBl. 1879 S. 282 (Übertragung landesherrlicher Befugnisse).