Staatsrat (Island)

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Der isländische Staatsrat (ríkisráð) besteht aus den Ministern des jeweils amtierenden Kabinetts (stjórnarráð) und dem Präsidenten Islands, unter dem Vorsitz des Präsidenten bzw. der Präsidentin.

Einberufung und Aufgaben

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Der Staatsrat wird vom Präsidenten auf Vorschlag des Premierministers einberufen. Dem Präsidenten müssen im Staatsrat unter anderem die Gesetzesentwürfe sowie Anträge, das Althing aufzulösen oder Sitzungen zu verschieben, vorgelegt werden.

  • Ríkisráð auf der Website der isländischen Regierung (isländisch)