Stadt Wiesbaden (Landschaftsschutzgebiet)
LSG Stadt Wiesbaden
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Der Rabengrund von Wiesbaden ist Teil des Landschaftsschutzgebietes | ||
Lage | Wiesbaden, Hessen, Deutschland | |
Fläche | 128,58 km² | |
Kennung | 2414001 | |
WDPA-ID | 555513808 | |
Geographische Lage | 50° 5′ N, 8° 14′ O | |
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Meereshöhe | von 83 m bis 608 m | |
Einrichtungsdatum | 2010 | |
Verwaltung | Stadt Wiesbaden |
Das Landschaftsschutzgebiet Stadt Wiesbaden ist ein Landschaftsschutzgebiet, das den größten Teil der unbebauten Fläche der Stadt Wiesbaden umfasst. Mit einer Fläche von 12.858 Hektar umfasst es ungefähr 62,7 % der Stadtfläche und ist eines der größten Landschaftsschutzgebiete in Hessen. Das Landschaftsschutzgebiet wurde am 12. Oktober 2010 eingerichtet. Es umfasst verschiedene Naturräume wie das Main-Taunus-Vorland, die Wiesbadener Bucht, Teile des Vortaunus, des Rheingaus und der Untermainebene. Im Norden des Stadtbereichs überschneidet sich das Schutzgebiet mit dem Naturpark Rhein-Taunus. Innerhalb des Schutzgebiets befinden sich sieben Naturschutzgebiete und die FFH-Gebiete Buchenwälder nördlich von Wiesbaden, Rabengrund, Goldsteintal und Rettbergsaue.
Amtliche Verordnung für das Schutzgebiet
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Schutzgebietssatzung und laut Verordnung der Stadt Wiesbaden aus dem Jahr 2010 hat das Landschaftsschutzgebiet folgende Zwecke:[1]
- die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der von einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung geprägten Kulturlandschaft wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, wegen ihrer besonderen kulturhistorischen Bedeutung und für den Schutz des Naturhaushalts;
- die Erhaltung der großen zusammenhängenden Waldgebiete als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für den Ressourcenschutz und die landschaftsgebundene Erholung;
- die Sicherung der Fließgewässer und ihrer Auen wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und für den Biotopverbund;
- die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes durch den Schutz von Klima, Boden, Wasser und Luft;
- die Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, der Eigenart und der Schönheit des Landschaftsbildes und die Erhaltung der Landschaft als störungsfreier und frei zugänglicher Erlebnisraum für die landschafts- und freiraumgebundene Erholung;
- die Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen, artenreichen, die Kulturlandschaft prägenden Lebensräume, insbesondere Hainsimsen-Buchenwälder und sonstige Laub- und Laubmischwälder, Feuchtgrünländer, Seggenriede und Röhrichte sowie Magerrasen, Streuobstbestände, Wegraine und Gewässerläufe mit den sie begleitenden Auen einschließlich der heimischen Tierwelt;
- die Erhaltung und bestandsschonende Entwicklung von Landschaftsteilen mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung wie Garten-, Boden- und Kulturdenkmälern und landschaftsprägender Gelände- und Nutzungsformen (Hohlwege, Terrassen, Streuobstwiesen);
- die Erhaltung und Entwicklung von Biotopvernetzungsstrukturen.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Landschaftsschutzgebiet „Stadt Wiesbaden“. Stadt Wiesbaden, abgerufen am 19. Oktober 2014.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Zitiert aus: Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Stadt Wiesbaden“ und zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Hessische Mainauen“ vom 24. September 2010. (PDF) In: wiesbaden.de. Abgerufen am 24. April 2020.