Startpistole

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Startschuss bei den Olympischen Spielen 1904

Eine Startpistole ist ein akustischer Signalgeber zum Start von sportlichen Wettkämpfen. Sie wird vor allem in der Leichtathletik, beim Bahnradrennen, Segeln und Triathlon eingesetzt.

Der Startschuss erfolgt, nachdem der Schiedsrichter ein Vorbereitungskommando, zum Beispiel „Auf die Plätze – Fertig“, gegeben hat. Falls ein Fehlstart erfolgt ist, wird ein zweiter Schuss abgegeben, um den Abbruch des Laufes zu signalisieren.[1]

Startpistole des Typs Röhm RG 3

Startpistolen sind in der Regel speziell gefertigte Signalgeräte, die ihren Ursprung oft bei realen Waffen haben. Ihr Lauf ist an den Seiten perforiert, damit das entstehende Gas entweichen kann und vorne versperrt, was einen Umbau der Startpistole in eine Feuerwaffe unmöglich macht.[2] Dadurch soll dauerhaft sichergestellt werden, dass es sich nicht um eine Schusswaffe handelt. Es werden nur heiße Gase durch den Lauf geleitet, während die Schusswaffeneigenschaft erst gegeben ist, wenn ein Projektil durch ein Rohr getrieben wird.[3]

Als Munition dienen Platzpatronen.[4]

Auf die Pistole ist meist noch eine Elektronik aufgesetzt, die das Abfeuern registriert und ein elektronisches Signal gibt. Mit diesem werden automatisch die Stoppuhren gestartet und die Lautsprecher an den einzelnen Bahnen ertönen, damit das Signal bei jedem Sportler zur gleichen Zeit ankommt.

Bei den Olympischen Winterspielen 2010 in Vancouver kam erstmals keine Pistole im herkömmlichen Sinne mehr zum Einsatz, sondern ein Gerät, das ein akustisches, elektronisches und optisches Signal gibt.[5]

Eine Startpistole ist nach § 12/III des Waffengesetzes nicht waffenscheinpflichtig.[6] Allerdings kann eine Genehmigung von behördlicher Seite, vor allem wegen Lärmschutz, vonnöten sein. Dies betrifft vor allem Wettkämpfe in Turnhallen und außerhalb von Stadien.

Commons: Startpistole – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/sport/index_offline,page=1580088.html@1@2Vorlage:Toter Link/www.wissen.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 9. Mai 2006 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.microgate.it
  3. WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) „Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.“
  4. Klaus Schneider: Startpistole in der Leichtathletik. In: DLV Bundesausschuss Wettkampforganisation – Kampfrichterwesen. 1. April 2003, archiviert vom Original am 14. Juli 2012; abgerufen am 6. Januar 2015.
  5. @1@2Vorlage:Toter Link/www.tagesanzeiger.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2024. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  6. http://www.blv-oberbayern-nord.de/organisatorisches/startpistole.html@1@2Vorlage:Toter Link/www.blv-oberbayern-nord.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.