Stiftung Akkreditierungsrat

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Die Stiftung Akkreditierungsrat (vormals: Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland) ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Bonn. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren.[1] Die Stiftung beschließt Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung und führt die Zulassung von Akkreditierungsagenturen durch.

Die Stiftung hat als Beschlussorgan den Akkreditierungsrat, dessen Beschlüsse vom Vorstand vollzogen werden. Der Stiftungsrat überwacht die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Stiftungsgeschäfte.

Durch die Stiftung tragen die Länder dafür Sorge, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden (Art. 5 Abs. 2 des Studienakkreditierungsstaatsvertrag). Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag trat am 8. Januar 2018 in Kraft.[2]

Akkreditierungsagenturen

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Das Akkreditierungssystem für Hochschulen ist in Deutschland dezentral organisiert. Die Zertifizierung eines Studiengangs erfolgt durch so genannte Akkreditierungsagenturen. Die Akkreditierungsagenturen werden durch den Akkreditierungsrat der Stiftung akkreditiert.

Derzeit (14. Oktober 2014) sind elf Agenturen vom Rat akkreditiert:[3]

  • AAQ – Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung
  • ACQUIN – Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut
  • AHPGS – Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e. V.
  • AKAST – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge
  • AQ Austria – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria[4]
  • AQAS – Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
  • ASIIN – Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik
  • evalag – Evaluationsagentur Baden-Württemberg
  • FIBAA – Foundation for International Business Administration Accreditation
  • AAQ – Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen
  • ZEvA – Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover

Organisation der Akkreditierung der Akkreditierungsagenturen

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Im Akkreditierungsrat der Stiftung sitzen vier Vertreter der Hochschulen und vier Vertreter der Länder. Hinzu kommen fünf Vertreter aus der beruflichen Praxis, davon ein Vertreter der für das Dienst- und Tarifrecht zuständigen Landesministerien, zwei Studierende sowie zwei ausländische Vertreter mit Akkreditierungserfahrung. Ein Vertreter der Agenturen gehört dem Akkreditierungsrat mit beratender Stimme an.

Die beiden studentischen Vertreter werden von der Hochschulrektorenkonferenz benannt und sodann einvernehmlich durch die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz bestellt.[5]

Das Verfahren der Akkreditierung von Agenturen umfasst die Vorbereitung und Eröffnung des Verfahrens, eine Begehung, die Bewertung, die Entscheidung und den Abschluss des Verfahrens. Als Grundlage hierfür dienen die Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Agenturen.

  • Banscherus, Ulf: Qualitätssicherung von Studium und Lehre in der hochschulpolitischen Auseinandersetzung. Über Stellvertreterdebatten, wechselseitige Blockaden und konzeptionelle Alternativen (Bericht im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung). Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW, Frankfurt 2011, ISBN 978-3-939470-69-4 (researchgate.net [PDF; 263 kB]).
  • Bülow-Schramm, Margret und Heumann, Christoph: Akkreditierung im Widerstreit: Entwicklungspfade in die Zukunft der externen Qualitätssicherung. Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf 2012 (boeckler.de [PDF; 1,1 MB]).
  • Kaufmann, Benedict: Akkreditierung als Mikropolitik: Zur Wirkung neuer Steuerungsinstrumente an deutschen Hochschulen. VS, Verl. für Sozialwiss., Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-531-18564-4.
  • Serrano-Velarde, Kathia: Evaluation, Akkreditierung und Politik: zur Organisation von Qualitätssicherung im Zuge des Bolognaprozesses. VS, Verl. für Sozialwiss., Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15843-3.
  • Siever, Marco: Qualitätssicherung durch Programm- und Systemakkreditierung im deutschen Hochschulsystem: unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Baden-Württemberg (= Schriftenreihe Schriften zum Hochschulrecht. Band 2). Kovač, Hamburg 2011, ISBN 978-3-8300-5787-1 (Tübingen, Univ., Diss., 2011).

Einzelnachweise

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  1. § 2 Abs. 1 des (nordrhein-westfälischen) Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“
  2. Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen. Abgerufen am 12. Januar 2020.
  3. Website der Stiftung.
  4. Akkreditierungsrat: Pressemitteilung vom 4. Juni 2013 (Memento des Originals vom 21. Juli 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.akkreditierungsrat.de (PDF; 73 kB), abgerufen am 22. Juli 2013.
  5. § 7 des Gesetzes zur Errichtung