Stiftung Brändi

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Stiftung Brändi
Rechtsform Stiftung
Gründung 1968
Gründer Kanton Luzern
Sitz Kriens (Koordinaten: 47° 1′ 31,2″ N, 8° 18′ 6,1″ O; CH1903: 665610 / 208614)
Zweck Stiftung für Menschen mit Behinderung
Aktionsraum Kanton Luzern
Vorsitz Marcel Hossli
Geschäftsführung Marcel Hossli
Beschäftigte Mehr als 2000
Website www.braendi.ch

Die Stiftung Brändi ist eine als privatrechtliche Stiftung geführte Non-Profit-Organisation mit Sitz in Kriens, Kanton Luzern. Im Zentrum ihrer Tätigkeit steht die Förderung der beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Integration von Menschen mit Behinderungen.

Die Stiftung setzt sich seit 1968 für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, Lernbehinderungen oder psychischer Beeinträchtigung ein. Sie führt insgesamt 15 eigene Unternehmen an den Standorten Horw, Kriens, Luzern, Sursee, Hochdorf und Willisau. Die Unternehmen sind in 14 Branchen in den Bereichen Produktion und Dienstleistung tätig und arbeiten eng mit Industrie, Gewerbe und dem Kanton zusammen. Im ganzen Kanton Luzern bietet die Stiftung Brändi rund 1100 Arbeits- und Ausbildungsplätze und 340 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an. Mit über 2000 Beschäftigten ist sie eine der grössten Arbeitgeberinnen im Kanton Luzern. Handelsregisteramt Kanton Luzern, Nummer: CH-100.7.004.808-4.

Die Stiftung Brändi verfolgt drei Hauptziele.

  1. Lebensqualität: Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen soll die Möglichkeit geboten werden, zu arbeiten, sich auszubilden und möglichst selbständig zu wohnen.
  2. Individualität: Menschen mit Behinderung sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Betreuung wird ihnen da angeboten, wo es notwendig ist.
  3. Regionalität: Die Unternehmen der Stiftung sollten einfach zu erreichen sein, die Wege zur Arbeit kurz und eine soziale Verankerung der Beteiligten im bekannten Umfeld bestehen bleiben.

Finanziert wird die Stiftung durch Eigenleistungen, Ausbildungsbeiträge und Beiträge aus Leistungsaufträgen. Die Eigenfinanzierung macht mit über 50 Prozent einen substanziellen Teil der Erträge aus. Weitere Beiträge übernehmen die schweizerische Invalidenversicherung mit der Entschädigung für Ausbildungsleistungen sowie der Kanton Luzern und Luzerner Gemeinden über die Vergütung von Leistungsaufträgen, die dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG)[1][2] entsprechen.

Geschützte Arbeits- und Ausbildungsplätze

Die Stiftung bietet geschützte Arbeits- und Ausbildungsplätze. Von Sonderschulen kommen Personen in die Unternehmen der Stiftung, die in der freien Wirtschaft keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden. Zudem besteht von Personen, die aus unterschiedlichen Gründen aus der Wirtschaft ausscheiden, eine Nachfrage nach geschützten Arbeitsplätzen.

Beschaffung von Aufträgen aus Industrie und Gewerbe

Um die Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen erhalten zu können, sind die AWB-Unternehmen der Stiftung dafür verantwortlich, genügend Aufträge zu beschaffen. Die Stiftung erfüllt die technologischen Anforderungen ihrer Auftraggeber und pflegt langjährige Partnerschaften mit Firmen, die regional, national und weltweit tätig sind.

Wohn- und Freizeitangebote

Die Stiftung fördert die Selbständigkeit und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen im Wohn- und Freizeitbereich. Die Stiftung strebt die grösstmögliche Selbständigkeit für Menschen mit Behinderung an. Herausforderungen für künftige Engagements sieht die Stiftung in der steigenden Lebenserwartung, den wegbrechenden sozialen Netzwerken, der steigenden Nachfrage nach individuellen Wohnmöglichkeiten und dem Mangel an Alterswohnplätzen und Tagesstrukturen für ältere Menschen mit Behinderungen.

Einzelnachweise

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  1. Schlichtungsstelle nach dem Gesetz über Soziale Einrichtungen (Memento vom 7. Dezember 2009 im Internet Archive)
  2. Gesetz über soziale Einrichtungen vom 19. März 2007 (PDF)