Stockprobe
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Die Stockprobe ist eine Feingehalts- und Gewichtskontrolle der vom Münzwardein vom Prägestock (ältere Bezeichnung für den Unterstempel) entnommenen bereits geprägten Münzen.[1][2] Es ist die Probe des neu gemünzten Geldes, das vom Wardein in den Münzstock gelegt wird, um die Möglichkeit der Nachprüfung zu haben.[3]
Nach der kaiserlichen Probierordnung von 1551, dem Bestandteil der Augsburger Reichsmünzordnung von 1551, musste der Wardein von jedem Werk (Guss) nach der erfolgten Probe eine bestimmte Menge Münzen in einem Papier verschließen, auf dem das Datum der Herstellung und das Gewicht des Werks verzeichnet waren und in die Fahrbüchse einwerfen.[4]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Helmut Kahnt: Das große Münzlexikon von A bis Z. Regenstauf 2005. S. 467
- ↑ Heinz Fengler, Gerd Gierow, Willy Unger: transpress Lexikon Numismatik. Berlin 1976. S. 378
- ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (DWB)
- ↑ Helmut Kahnt: Das große Münzlexikon von A bis Z. Regenstauf 2005. S. 467: Vorgang