Stoffrecht
Das Stoffrecht umfasst alle Rechtsnormen, die darauf gerichtet sind, bewusst hergestellte chemische Stoffe zu erfassen, zu bewerten und zu kontrollieren. Dazu gehören alle Industriechemikalien, die zur Weiterverwendung in der verarbeitenden Industrie produziert (sogenannte Basischemikalien) sowie alle Stoffe, die um ganz bestimmter Funktionen willen hergestellt worden sind (von Lacken und Farben bis hin zu speziellen Gefahrstoffprodukten, wie Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel oder Biozide).[1] Die Risikokontrollen werden auf der Grundlage eines EU-rechtlich einheitlichen Rahmens durchgeführt. Dazu zählen insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)[2] und die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Über die Zulassung von Gefahrstoffen entscheidet die Europäische Kommission, die dabei von der Europäischen Chemikalienagentur und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit unterstützt wird.[1]
Als Allgemeines Stoffrecht ist das Chemikalienrecht zu bezeichnen, das Besondere Stoffrecht betrifft demgegenüber spezifische Stoffverwendungen, die in eigenen Kontrollsystemen überwacht werden, etwa im Pflanzenschutzgesetz oder dem Arzneimittelrecht.[1]
Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen bei Herstellung, Handel, Verarbeitung und Verwendung, geregelt werden auch das Inverkehrbringen und der Umgang. Dabei ist zu beachten, dass auch stoffunspezifische Gefahren und Eigenschaften, wie z. B. Druckgase, Stäube und Partikelgrößen, erfasst werden.
In Deutschland wird zunehmend ein Teilbereich des Umweltrechts mit Bezügen zum Arbeitsschutz-, Chemikalien- und Gefahrenabwehrrecht als Stoffrecht bezeichnet. Der Begriff beginnt sich allmählich als eigenständiges Fachgebiet in der Fachliteratur zu etablieren. Er taucht zunehmend auch in Monographien auf.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Uwe Hansmann: Organisation und Zuständigkeiten beim Verwaltungsvollzug im europäischen Stoffrecht – unter Berücksichtigung des Chemikalienrechts, des Lebens- und Futtermittelrechts sowie des Arzneimittelrechts. Hamburg, 2007. ISBN 978-3-8300-2821-5.
- Hans-Werner Rengeling: Europäisches Stoffrecht: zu Inhalten, Abgrenzungen und Zusammenhängen sowie zur Harmonisierung, Systematisierung und Kodifizierung allgemeiner Regelungen. Schriften zum deutschen und europäischen Umweltrecht. 1. Auflage. Band 35. Heymann, Köln 2009, ISBN 978-3-452-27200-3.
- Stefanie Merenyi: Der Stoffbegriff im Recht: Eine interdisziplinäre Studie zum Stoffrecht unter Berücksichtigung des auf Stoffe gerichteten Patentwesens. Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht. Band 146. Mohr Siebeck, Tübingen 2019, ISBN 978-3-16-156784-1.
- Carmen Klausbruckner: Produkt- und Stoffrecht. Die Verantwortung des Herstellers für Schäden an Gesundheit und Umwelt. Wien 2018, ISBN 978-3-7097-0180-5.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Wolfgang Köck: Chemikalien und Recht. Das (Gefahr-)Stoffrecht als Rechtsgebiet. Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ, 2012. PDF.
- ↑ vgl. Jürgen Fluck, Kristian Fischer, Michael Raupach: REACH + Stoffrecht - Kommentar. Deutsches, Europäisches und Internationales Chemikalien-, Pflanzenschutz-, Biozid- und sonstiges Stoffrecht. 2008. ISBN 978-3-93980-427-7.