Strafrecht (Litauen)
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Das litauische Strafrecht ist das nationale Strafrecht der Republik Litauen, ein Teil des litauischen Rechts. Das kodifizierte Gesetz und die Hauptrechtsquelle des litauischen Strafrechts ist das Strafgesetzbuch vom 26. September 2000. Davor galt das Strafgesetzbuch der Sozialistischen Sowjetrepublik Litauen von 1961. Die Straftaten nach dem litauischen Strafrecht sind Verbrechen (nusikaltimas) und Strafvergehen (baudžiamasis nusižengimas).
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Jörg Arnold: Prinzipien und Grundsätze im deutschen Strafrecht und im Entwurf des Allgemeinen Teils des litauischen Strafgesetzbuches. – Lietuvos teisės akademija, Jurisprudencija 9 (1), Vilnius 1998, S. 62 ff.
- Justinas Sigitas Pečkaitis und Viktoras Justickis: Das neue litauische Strafgesetzbuch – eine Übersicht. Recht im Ostseeraum. Einführung and aktuelle Entwicklungen. Berlin, 2006, p. 175–189.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Litauisches Strafrecht: Grundzüge des neuen Strafgesetzbuches Zusammenfassung vom Gastdozenten Dr. J. Galginaitis, den 26. Mai 2003 (Institut für osteuropäisches Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU zu Kiel)
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