Gegeben sei eine Rekursion T(n) der Form T(n) = a⋅T(n/b) + f(n). Um eine obere Schranke zu ermitteln, schätzt man diese zuerst mittels Ο-Kalkül ab. Unter Abschätzen versteht man „geschicktes Raten“. Anschließend wird die Vermutung mit Hilfe von Substitution bewiesen bzw. widerlegt.
Analog ist das Vorgehen zur Bestimmung der unteren Schranke.
Vermutung(1): T(n) ≤ c⋅g(n), mit c > 0 bzw. T(n) ∈ Ο(g(n)) (nach Definition des Ο-Kalküls)
Annahme(2): Tsub(n/b) ≤ c⋅g(n/b)
Substitution durch Einsetzen der Annahme in die Rekurrenz: T(n) ≤ a⋅Tsub(n/b) + f(n) bzw. T(n) ≤ a⋅(c⋅g(n/b)) + f(n)
Genaues(3) Umformens zu: T(n) ≤ c⋅g(n) → Falls dies nicht möglich ist, so war entweder die Vermutung oder die Annahme(2) falsch.
Beweis von T(n) ≤ c⋅g(n) durch Induktion ⇒ T(n) ∈ Ο(g(n))
(1)
Die Vermutung ist die nach oben abgeschätzte Schranke, so dass gilt: T(n) ≤ c⋅g(n) ∈Ο(g(n))
(2)
Falls sich bei 4. T(n) nicht entsprechend genau(3) umformen lässt, so darf man von der Annahme Tsub(n/b) ≤ c⋅g(n/b) einen Term t(n) niedrigerer Ordnung subtrahieren. Die neue Annahme ist dann: Tsub(n/b) ≤ c⋅g(n/b) – t(n)
(3)
Hiermit ist gemeint, dass z. B. T(n) ≤ (c+1)⋅g(n) nicht die genaue Form der Vermutung ist. Korrekt wäre beispielsweise T(n) ≤ c⋅g(n) oder auch T(n) ≤ (c-1)⋅g(n).
I.S.: n → n + 1: Da man für ein n0 gezeigt hat, dass T(n) ≤ c⋅n⋅ln(n) korrekt ist, stimmt die Vermutung. (Es zeigt sich, dass eine Konstante c ≥ 1,443 ausreicht.)
Damit folgt für T(n):
Beispiel (2):
Siehe zu demselben Beispiel auch die Aufwandsabschätzung mit dem Θ-Kalkül im Artikel zum Mastertheorem.
1. Vermutung:
2. Annahme: mit und
3. Substitution:
4. Umformen:
mit
5. Induktion:
I.A.: mit
I.V.: für
I.S.: n → n + 1: Da man für ein n0 gezeigt hat, dass T(n) ≤ c⋅n3ln2(n) korrekt ist und c eine beliebig große Konstante sein darf, stimmt die Vermutung. (Eine Konstante c ≥ 4 ist hinreichend groß für alle n.)