Tätigkeitsbericht
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Ein Tätigkeitsbericht (Abk. TB) ist eine Dokumentation über eine Tätigkeit.
Sie umfasst unter anderem den
- Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
- Tätigkeitsberichte des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
- Tätigkeitsbericht der Bundestagsfraktion
- Verfassungsschutzbericht
Die Erstattung von Tätigkeitsberichten ist durch zahlreiche Gesetze zwingend vorgeschrieben.
Betriebsräte haben einmal in jedem Kalendervierteljahr in einer Betriebsversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. (§ 43 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Ähnliches gilt für den Personalrat. Er hat einmal in jedem Kalenderhalbjahr in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. (§ 59 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)).