Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen

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Basisdaten
Titel: Tarifvertrag für Auszubildende der Länder
in Pflegeberufen
Abkürzung: TVA-L Pflege
Unterzeichnung: 12. Oktober 2006
Inkrafttreten: 1. November 2006
Letzte Änderung
durch: 1)
Tarifeinigung 10. März 2011
Inkrafttreten
der letzten Änderung: 1)
1. November 2006
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen – (TVA-L Pflege) ist ein inhaltlich weitgehend mit dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) identischer Tarifvertrag für Auszubildende in den Landesverwaltungen in Deutschland mit Ausnahme von Berlin und Hessen, die jeweils eigene Tarifverträge abgeschlossen haben.

Für Auszubildende der Länder in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz gibt es eine abweichende Fassung des Tarifvertrages, den Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG).