Tehr
Tehr, auch das Theer oder Teer, war ein deutsches Volumenmaß für Torf in Hamburg. In anderen Torfabbaugebieten wurde nach Körben, Hund, Stapel, Stiegen, Riegeln oder Stuken und Soden gerechnet und auf ein Tagewerk geschlossen. So entsprach in Bremen beispielsweise ein Hund mit 100 Körben 2,5 bis 3 Tagewerke und war nach Volumen etwa 560 Kubikfuß groß.
In einer Verordnung vom 14. Oktober 1834, ab 1. November 1834 verbindlich, musste ein Tehr/Theer aus mindestens 50 Körben bestehen. Korbmaße waren: am oberen Rand zwei Fuß, mittig ein Fuß plus acht Zoll, am Boden ein Fuß und vier Zoll. Die Korbhöhe betrug ein Fuß und acht Zoll.[1]
Die Größenfestlegung erfolgte erneut als Bekanntmachung des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg vom 2. April 1869.[2]
- 1 Tehr = 120 Kubikfuß (hamb.)[3]= 82,39 Pariser Kubikfuß = 28,541 Hektoliter (nach[4] 28,241 Hektoliter)
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Friedrich Noback: Allgemeines Börsen- u. Comptoirbuch: Enthaltend das gesamte Aktien-, Fonds-, Geldwesen, Wechsel- u. Geldkurse, Wechselrechtliches, Maße, Gewichte, Usancen etc. Anhang: Telegraphen-, Post- u. Versicherungswesen. Band 3, Adolf Gumprecht, Leipzig 1862, S. 67.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ J. M. Lappenberg: Sammlung der Verordnungen der Freien Hansestadt Hamburg seit deren Wiederbefreiung. Band 13, Johann August Meißner, Hamburg 1835, S. 300 (Verordnung von 1834).
- ↑ Felix von Blocken: Die neuen Maße und Gewichte in Tabellen und bildlicher Darstellung mit sämtlichen für Bayern gesetzlichen Bestimmungen. R. Forchthammer, Regensburg 1871, S. 320.
- ↑ Heinrich Burckhardt: Forstliche Hilfstafeln. Carl Rümpler, Hannover 1858 S. 23.
- ↑ Fr. Silber: Die Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde einzeln berechnet nach ihren Werthen und Verhältnissen zu allen deutschen Münzen, Maßen und Gewichten. Nebst Angabe der Handelsplätze und deren Rechnungsverhältnisse. Moritz Ruhl, Leipzig 1861, S. 429.