Teilstreitkraft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Teilstreitkräfte)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Teilstreitkraft (abgekürzt TSK; englisch military branch oder armed service) ist als Bestandteil der Streitkräfte bestimmt zu Kampfhandlungen in einer bestimmten Dimension[1] bzw. Sphäre.[2][3]

Das artspezifische Wehrmaterial (die Waffensysteme und Ausrüstung) sowie die spezifische Gliederung, Ausbildung und Versorgung entsprechen der gewählten Dimension/Sphäre. Teilstreitkräfte werden in der Regel durch ein Oberkommando geführt.

Historische Entwicklung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Heer
Luftwaffe
Marine

Ursprünglich waren Heer bzw. Armee und Flotte zur Beschreibung der Kriegswerkzeuge ausreichend. Erst Anfang des 19. Jahrhunderts benutzt Carl von Clausewitz in seinem Hauptwerk Vom Kriege durchgängig[4] den zusammenfassenden (Streitkraft-)Streitkräfte-Begriff. Als synonyme Bezeichnung wird Streitmacht verwendet.

Die Teilstreitkräfte entstanden im Zuge der massenweisen Einführung und Verwendung moderner Bewaffnung und technischer Kampfmittel, die aufgrund des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Militärwesen stetig weiter entwickelt wurden.

Das ursprüngliche Heer hat sich traditionell als die älteste und – in den meisten Ländern – auch zur größten Teilstreitkraft Landstreitkräfte (Heer) transformiert. Gleiches gilt für die Flotte, die zur Teilstreitkraft Seestreitkräfte/(Kriegs-)Marine formiert wurde.

Die Luftstreitkräfte (Luftwaffe) entstanden als Teilstreitkraft erst Anfang des 20. Jahrhunderts mit dem Aufkommen der Luftfahrt.

Die Mehrheit der Staaten folgt der klassischen Unterteilung aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg und listet die drei Teilstreitkräfte Heer (Landstreitkräfte), Luftwaffe (Luftstreitkräfte) und Marine (Seestreitkräfte) auf. Einzelne Länder verfügen aufgrund fehlenden Meereszugangs nicht über die Marine, wohingegen andere Staaten weitere Teilstreitkräfte auflisten.

Charakteristische Merkmale

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Teilstreitkräfte gliedern sich in Truppengattungen bzw. Waffengattungen, Fliegergattungen, Spezialtruppen und Dienstbereiche sowie deren Verbände.

Charakteristisch sind sowohl allgemeine als auch teilstreitkraftspezifische Methoden des Gefechtseinsatzes der technischen (Kampf-)Mittel im taktischen, operativen und strategischen Maßstab. Sie verfügen über eine gattungsspezifische Operative Kunst (englisch Military art) und Taktik. Sie sind in der Lage, selbstständig oder zusammen mit den Truppen (Kräften) anderer Teilstreitkräfte die Operationen in Gefechten verbundener Kräfte[5] durchzuführen.

In vielen Armeen sind üblicherweise folgende Teilstreitkräfte anzutreffen:[6][7][8][9]

In anderen Staaten sind zudem etwa paramilitärische bzw. militärpolizeiliche (Gendarmerie/Grenzschutz/Küstenwache) oder medizinische (Sanitäter) Einheiten als eigene Teilstreitkräften organisiert; bei Nuklearmächten häufig auch die Atomstreitkräfte, teilweise auch die Spezialeinheit und Weltraumstreitkräfte. So zum Beispiel:

Seit 2024 umfasst die Bundeswehr vier Teilstreitkräfte:[10][11]

  1. Heer
  2. Luftwaffe
  3. Marine
  4. Cyber- und Informationsraum

Die vier Teilstreitkräfte der Bundeswehr sind Heer, Luftwaffe, Marine und Cyber- und Informationsraum. Daneben gehört zu den Streitkräften noch der Unterstützungsbereich, der aus den 2000 geschaffenen militärische Organisationsbereichen der Streitkräftebasis und des Zentralen Sanitätsdienstes hervorging. Der 2017 geschaffene Cyber- und Informationsraum war bis zum 1. Mai 2024 ebenfalls ein militärischer Organisationsbereich.[12]

Der Cyber- und Informationsraum sowie der Unterstützungsbereich besitzen keine eigenen Uniformen. Stattdessen wird die Uniform der Teilstreitkraft getragen, aus welcher der betreffende Truppenteil oder zuversetzte Soldat ursprünglich stammte. Da es sich bei diesen Soldaten nicht um Heeres-, Luftwaffen- oder Marinesoldaten handelt, wurde die Bezeichnung Uniformträger Heer/Luftwaffe/Marine geschaffen.[13]

Neben den Streitkräften hat die Bundeswehr noch fünf zivile Organisationsbereiche: Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal (diese drei bilden zusammen die Bundeswehrverwaltung), die Militärseelsorge und die Rechtspflege.[12]

Die Soldaten werden in ihrer Laufbahn zum Teil weiterhin durch die ihnen zugeordnete Teilstreitkraft bestimmt. So erhalten beispielsweise die Heeresuniformträger der SKB ihre nicht-fachbezogene Offizierausbildung an der Offizierschule des Heeres. Die Unteroffizierschule der Luftwaffe beruft nur Luftwaffensoldaten und Luftwaffenuniformträger der Organisationsbereiche zu Lehrgängen ein.

Österreichisches Bundesheer

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Dietmar Klos, Heiner Möllers, Dieter Stockfisch: The military services. In: Ina Wiesner (Hrsg.): German Defence Politics (= Schriften der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation. Bd. 30). Nomos, Baden-Baden 2013, ISBN 978-3-8487-0824-6, S. 127–162.
Wiktionary: Teilstreitkraft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Siehe Dimension – Ausdehnung, Größe. (Entlehnt vor dem 16. Jahrhundert, aus lateinisch dīmēnsiō). In: Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch. 23., erweiterte Auflage, Berlin/New York 1999, S. 181.
  2. Siehe Sphäre – Raum, Bereich. (Entlehnt vor dem 11. Jahrhundert aus mittellateinisch sphera, dieses aus griechisch sphaĩra) In: Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch. 23., erweiterte Auflage, Berlin/New York 1999, S. 778.
  3. Siehe Sphäre – Wirkungskreis, Machtbereich. In: Duden. Die deutsche Rechtschreibung. 24., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Band 1, Mannheim 2006, ISBN 978-3-411-04014-8, S. 952.
  4. Carl von Clausewitz: Vom Kriege. Hinterlassenes Werk des Generals Carl von Clausewitz. Verlag des MfNV, Berlin 1957, S. 23 bis 799.
  5. Heeresdienstvorschrift HDv 100/200 der Bundeswehr.
  6. Siehe Teile der Streitkräfte. In: Kollektiv der Militärakademie der Nationalen Volksarmee "Friedrich Engels" (Hrsg.): Deutsches Militärlexikon. Berlin 1961, S. 397.
  7. Siehe Teilstreitkräfte in der Bundeswehr. Manfred G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik. 3., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-520-40403-9, S. 135.
  8. Siehe Teilstreitkraft. In: Autorenkollektiv der Militärakademie "Friedrich Engels" der Nationalen Volksarmee u. a. (Hrsg.): Militärlexikon. 2. Auflage, Berlin 1973, S. 363.
  9. Siehe Teilstreitkraft (russisch Вид Вооружённых сил). In: Militärenzyklopädisches Wörterbuch. (russisch Военный Энциклопедический Словарь [Wojenny Enziklopeditscheskij Slowar]). Moskau 1986, S. 129.
  10. Organisation. In: Bundeswehr. Abgerufen am 1. Februar 2023.
  11. Neue Struktur der Bundeswehr. 4. April 2024, abgerufen am 17. Juli 2024.
  12. a b Osnabrücker Erlass. In: bmvg.de. 30. April 2024, abgerufen am 17. Juli 2024.
  13. Regierungserklärung des Verteidigungsministers Die neue Bundeswehr – auf richtigem Weg, 97. Sitzung des Bundestags 15. Periode am 11. März 2004, TOP 3 (PDF; 1,5 MB).