Teithi
Teithi ist eine Sagengestalt aus der walisischen Mythologie, sowie ein Begriff aus dem altwalisischen Recht.
Mythologie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Teithi wird in der Sage Kulhwch ac Olwen als Gefolgsmann von König Artus erwähnt. Kulhwch fordert Teithi zusammen mit 220 anderen Rittern auf, ihm bei der Suche nach Olwen, der Tochter des Riesen Ysbaddaden zu helfen.
- […] Teithi den Alten, den Sohn von Gwynnan, dessen Land das Meer überflutet hatte, so dass er sich mit genauer Not rettete und an den Hof Arthurs kam. Seit er hierher gekommen, hatte sein Messer die Eigenheit, dass kein Griff je daran halten wollte. Und darüber ward er krank und schwach, solange er am Leben war, und dann starb er.[1]
Als Teithis Heimat wird in der Cronica de Wallia[2] aus dem 13. Jahrhundert ein Land namens Hen Kaerrihog genannt, das zwischen St Davids an der Nordküste der St. Brides Bay im Westen der walisischen Grafschaft Pembrokeshire und Irland gelegen sein soll. Als das Land vom Meer verschlungen wurde, konnte sich Teithi als Einziger retten, starb aber bald darauf aus Angst wegen des ausgestandenen Schreckens. Die Legende mit dem seltsamen Messer wird nur in Kulhwch ac Olwen erwähnt.[3]
Walisisches Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Teithi war ein Begriff der Rechtsprechung in Wales und bedeutete die Sicherheitsleistung des Verkäufers einer Sache, eines Tieres aber auch eines Menschen (Sklaven) für das Vorhandensein der regelmäßigen Eigenschaften. Bei einer Katze war es das Vorhandensein von Ohren, Augen, Krallen, das erfolgreiche Mausen und das Nichtfressen des eigenen Nachwuchses, beim Schaf das Milch geben und Kälber gebären. Bei Verstoß gegen das teithi war dem Käufer bei unreinen Tieren (deren Milch nicht für den Verzehr geeignet war) ein Drittel, bei reinen Tieren die Hälfte des Kaufpreises rückzuerstatten.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Helmut Birkhan: Keltische Erzählungen vom Kaiser Arthur. Teil 2, Lit-Verlag, Wien 2004, ISBN 3-8258-7562-8.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für die Rechtsprechung:
- Ferdinand Walter: Das alte Wales: Ein Beitrag zur Völker-Rechts- und Kirchengeschichte. Verlag A. Marcus, 1859, S. 431.
- Ancient Laws and Institutes of Wales: Comprising Laws Supposed to be Enacted by Howel the Good, Modified by Subsequent Regulations Under the Native Princes Prior to the Conquest by Edward the First, and Anomalous Laws, Consisting Principally of Institutions which by the Statute of ..., Band 1. The Lawbook Exchange, Ltd., 1841, S. 278 f.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Helmut Birkhan: Keltische Erzählungen vom Kaiser Arthur. Teil 2, S. 43.
- ↑ ein Manuskript (TYP X Cf.) aus dem 13. Jahrhundert wurde in der Whitland Abbey (Südwest-Wales) aufgefunden, die Chronik schildert den Zeitraum von 1190 v. Chr. bis 1266 n. Chr. (siehe auch Annales Cambriae)
- ↑ Helmut Birkhan: Keltische Erzählungen vom Kaiser Arthur. Teil 2, S. 226, Anm. 29.